Die Bezirkswahlkommission der Gemeinde Avellino hat eine der vier Listen zur Unterstützung der Bürgermeisterkandidatin Laura Nargi abgelehnt. Insbesondere die Liste „Für Avellino Laura Nargi Mayor“. Es gibt viele Gründe, die die in der Einleitung des Berichts aufgeführte Entscheidung bestimmt haben.
1) In einem der separaten Dokumente zur Unterzeichnung der Liste sind 8 Kandidaten für das Amt des Gemeinderats aufgeführt und es erfolgt keine Beglaubigung durch die bevollmächtigte Person, wie dies gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben ist.
2) In einem weiteren gesonderten Dokument zur Unterzeichnung der Kandidatenliste werden die Kandidaten für das Amt des Gemeinderats trotz Vorliegens einer Beglaubigung durch die bevollmächtigte Person nicht aufgeführt.
3) In einem anderen separaten Dokument zur Unterzeichnung der Liste werden nur die Namen von 15 Kandidaten für die Position des Stadtrats aufgeführt und nicht von 24 Kandidaten, wie im Hauptdokument angegeben.
Allerdings – wir lesen es wörtlich – würde die Gesamtzahl der Unterzeichner selbst in der Hypothese, dass die einzelnen Urkunden als gültig angesehen würden, bei Anwendung des „favor partecipationis“-Prinzips 161 betragen und damit deutlich unter der Schwelle von 200 liegen , eine für die Gemeinde Avellino erforderliche Mindestanzahl.
Unbeschadet der Möglichkeit, innerhalb von drei Tagen nach Veröffentlichung oder Kenntnis des Gesetzes Berufung beim TAR einzulegen, beschließt die Kommission aus den oben genannten Gründen, die Liste „Für Avellino Laura Nargi Bürgermeisterin“ abzulehnen.