welche Handlungen ausgeschlossen sind

Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen definierte mit dem Dekret vom 24. April 2024, das derzeit im Amtsblatt veröffentlicht wird, in der Phase der ersten Anwendung von Artikel 6-bis des Gesetzes vom 27. Juli 2000, Nr. 212, was sind das? automatisierte Handlungen, weitgehend automatisiertschnelle Abwicklung und Kontrolle formelle Erklärungen, unabhängig anfechtbar gemäß Artikel 19 des Gesetzesdekrets vom 31. Dezember 1992, Nr. 546, denen kein vorangestellt ist informiertes und wirksames Kreuzverhör.

Automatisierte und weitgehend automatisierte Handlungen

Das Dekret sieht in Art. 2, dass jede von der Finanzverwaltung erlassene Handlung, die sich ausschließlich auf festgestellte Verstöße bezieht, als automatisiert und im Wesentlichen automatisiert gilt aus dem Schnittpunkt der Elemente Enthalten in Datenbanken im Rahmen der Verfügbarkeit der Verwaltung selbst; Folglich sind sie von der Pflicht zum Kreuzverhör gemäß Artikel 6-bis des Gesetzes vom 27. Juli 2000, Nr. 1, ausgeschlossen. 212, die folgenden Gesetze:

-Die Rollen und Einzahlungsscheine, die in den Artikeln 50, Absatz 2, 77 und 86 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 29. September 1973 genannten Rechtsakte, Nr. 602, jede andere von der Steuereintreibungsbehörde erlassene Handlung zum Zweck der Einziehung der ihr anvertrauten Beträge;

-Der Teiluntersuchungen im Sinne von Artikel 41-bis des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 29. September 1973, Nr. 600 und 54, fünfter Absatz, des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 26. Oktober 1972, Nr. 633 und die in Artikel 38-bis des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 29. September 1973 genannten Sanierungsgesetze, Nr. 600, ausschließlich auf der Basis aufgebaut des Datenschnittpunkts;

-die Handlungen von autonome Andeutung im Sinne von Artikel 29 des Gesetzesdekrets vom 31. Mai 2010, Nr. 78, umgewandelt mit Änderungen, per Gesetz vom 30. Juli 2010, Nr. 122 sowie die Bescheide über den Verfall des Ratenzahlungsplans;

-die Veranlagungsunterlagen für die unterlassene, unzureichende oder verspätete Zahlung der folgenden Steuern und die Erhebung der damit verbundenen Steuern Sanktionen: staatliche Kfz-Steuern; zusätzliche Kfz-Steuer; Steuern auf staatliche Lizenzen für die Nutzung von Endgeräten für den öffentlichen Landmobilkommunikationsdienst; Steuer basierend auf der Menge an Gramm Kohlendioxid, die pro Kilometer von Fahrzeugen ausgestoßen wird;

-Grundbuchprüfungen zur Registrierung und Löschung von Reservescheinen bei Katasterregistrierungen;

-Der Liquidationsmitteilungen für den Verlust von Steuererleichterungen für Zwecke der Registrierungs-, Hypotheken- und Grundbuchsteuer;

– Liquidationsbescheide zur Rückforderung von ZulassungssteuernHypotheken- und Grundbuchamt nach der Berichtigung;

– Zahlungsbescheide wegen unterlassener, unzureichender oder verspäteter Zahlung der geschuldeten Verbrauchsteuer oder Verbrauchsteuer auf der Grundlage der von den Verpflichteten gemäß dem konsolidierten Gesetzestext vorgelegten Erklärungen, Buchhaltungsdaten sowie Begleitdokumente zur Beförderung Bestimmungen über Produktions- und Verbrauchssteuern und damit verbundene strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen;

-Zahlungsaufforderungen wegen ungerechtfertigter Entschädigung von Krediten Verbrauchsteuer oder wegen unterlassener, unzureichender oder verspäteter Zahlung fälliger Beträge und Rechte innerhalb der vorgeschriebenen Fristen.

Sofortige Liquidationsunterlagen

Die Kunst. 3 des Dekrets sieht vor, dass jede von der Finanzverwaltung ausgestellte Urkunde nach Prüfungen auf der Grundlage von Daten und Elementen, die direkt aus der Finanzverwaltung abgeleitet werden können, erfolgt Aussagen von Steuerzahlern vorgelegten Daten und aus Daten, die sich im Besitz der Verwaltung selbst befinden. Ausgeschlossen sind insbesondere:

– die Kommunikation von Kontrollergebnisseauch im Hinblick auf die Abrechnung der Steuer auf Einkünfte, die der gesonderten Besteuerung unterliegen;

– Mitteilung der Ergebnisse der Kontrollen;

– Bescheide über die Zahlung der Steuer sowie über die Verhängung von Sanktionen bei unterlassener, unzureichender oder verspäteter Zahlung, unterlassener oder verspäteter Registrierung von Dokumenten und verspäteter Einreichung der entsprechenden Erklärungen;

-Der Aufforderungen zur Zahlung des einheitlichen Beitrags und die Verhängung von Sanktionen bei unterlassener, unzureichender oder verspäteter Zahlung.

Formale Kontrolle

Abschließend stellt das Dekret klar, dass dies der Fall ist formale Kontrolle der Erklärung jede Handlung, die von der Finanzverwaltung im Anschluss an eine förmliche Überprüfung der in den von Steuerzahlern oder Quellensteuerbevollmächtigten vorgelegten Erklärungen enthaltenen Daten anhand der Dokumente, die die Richtigkeit der angegebenen Daten bescheinigen, erlassen wird; Sie sind daher von der Pflicht zum Kreuzverhör ausgeschlossen Mitteilung der Ergebnisse der formellen Kontrolle.

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