Die Revenue Agency hat die Daten zu Covid-Hilfsmitteilungen mit denen des National Aid Register abgeglichen, um Unregelmäßigkeiten in den Selbsterklärungen von Unternehmen zu identifizieren, die während der Pandemie staatliche Beihilfen erhalten haben
Die Revenue Agency hat die Daten zu Covid-Hilfsmitteilungen mit denen des National Aid Register abgeglichen und ist nun bereit, Streitigkeiten an die Selbsterklärungen von Unternehmen zu richten, die während der Pandemie zwischen 2020 und 2022 staatliche Beihilfen erhalten haben.
Selbstzertifizierungen
Die Unternehmen, die von den im Ministerialdekret vom 11. Dezember 2021 vorgesehenen Steuerbeihilfen profitieren, haben bis zum 31. Januar 2023 ihre Selbstauskunft eingereicht. Darin haben sie die erhaltenen Steuerbeihilfen aufgeführt und bescheinigt, dass der Gesamtbetrag (auch unter Berücksichtigung der Steuerbefreiung Süd) stimmte die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten. Bei höheren Beträgen musste jedoch in der Selbstauskunft angegeben werden, ob der Überschuss zurückgegeben oder von der später erhaltenen Beihilfe abgezogen werden soll.
Die Kontrollen
Stellt die Agentur der Einnahmen fest, dass die Obergrenzen überschritten wurden oder die Rückerstattung des Überschusses nicht vollständig erfolgt ist, verlangt sie von den Unternehmen die Übermittlung sämtlicher Unterlagen und durchgeführter Berechnungen. Die Prüfungen betreffen auch die Bedingungen des Steuerpflichtigen und die Frage, ob er Anspruch auf die Entlastung hatte oder nicht. Dies ist beispielsweise bei IMU-Befreiungen oder Steuergutschriften auf Mietzahlungen der Fall.
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1. Oktober 2024 (geändert 1. Oktober 2024 | 13:14 Uhr)
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