Cremona Sera – GdF Cremona: falsche Rechnungen über 61 Millionen, fiktive Kredite über 7 Millionen und Geldwäsche über 5 Millionen. Die Verantwortlichen wurden festgenommen, Vermögenswerte im Wert von 15 Millionen beschlagnahmt

Cremona Sera – GdF Cremona: falsche Rechnungen über 61 Millionen, fiktive Kredite über 7 Millionen und Geldwäsche über 5 Millionen. Die Verantwortlichen wurden festgenommen, Vermögenswerte im Wert von 15 Millionen beschlagnahmt
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Auch ein wertvolles Schiff, ein 15 Meter langes RIVA-Motorboot im Wert von rund 100.000 Euro, wäre fiktiv auf den Namen einer der an der Steuerhinterziehung beteiligten Baufirmen registriert gewesen, wurde aber ausschließlich vom Chef der kriminellen Vereinigung genutzt.

Die so recycelten und wiederverwendeten illegalen Erlöse wären aus der Zahlung von INPS- und INAIL-Beiträgen und Irpef-Einbehalten von Bauarbeitern über F24-Formulare mit der ungerechtfertigten Entschädigung in Höhe von 5,5 Millionen Euro für die fiktiven Mehrwertsteuergutschriften entstanden, die mit der Ausstellung von künstlich geschaffen wurden Rechnungen für nicht existierende „konzerninterne“ Geschäfte über 30 Millionen Euro.

Darüber hinaus wären die Aktien zweier „sicherer“ Unternehmen fiktiv auf den Namen einer ihnen zuzurechnenden Holdinggesellschaft eingetragen worden; die Tochter hätte sich direkt um die Rechnungsstellung für nicht existierende Betriebe gekümmert, während die anderen beiden Mitglieder des Vereins sich um die Koordination der „Stampfmänner“ gekümmert hätten sowie direkt die Verwaltung verschiedener Unternehmen übernommen hätten.

Bei den Ermittlungen entpuppte sich ein Unternehmer aus Adro (BS) auch als faktischer Verwalter zweier im Namen von „Strohmännern“ registrierten Baufirmen, die sich der von der kriminellen Vereinigung für 26 ausgestellten Rechnungen für nicht existierende Operationen bedienten Millionen Euro, um die Mehrwertsteuer für 3,5 Millionen Euro zu umgehen und fiktive Kredite zu schaffen, die dazu geeignet sind, bei der Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen für 1,5 Millionen Euro ungerechtfertigte Entschädigungen zu leisten. In diesem Fall wären die angesammelten illegalen Erlöse durch die Überweisung von 3 Millionen Euro an ein österreichisches Unternehmen und ein weiteres aus der Provinz Padua gewaschen worden, das von zwei Italienern geführt wird, die ursprünglich aus den Provinzen Padua und Treviso stammen, aber in Österreich ansässig sind.

Die königliche Vorsichtsmaßnahme wurde gemäß Art. 12 bis Gesetzesdekret 74/2000 bis zu einem Betrag von über 10 Millionen Euro für die in den Artikeln genannten Steuerdelikte. 2., 5. und 10. Viertel desselben Dekrets; gemäß Art. § 648 quater StGB bis zu einem Betrag von über 2 Millionen Euro für die Tatbestände der Geldwäsche, Selbstwäsche und Wiederverwendung gemäß §§. 648 bis, 648 ter und 648 ter-1 Strafgesetzbuch; gemäß den Artikeln 512 bis und 240 bis des Strafgesetzbuchs in Bezug auf Immobilien, Autos und Boote, die auf den Namen von Unternehmen eingetragen sind, deren Aktien fiktiv auf den Namen konformer Personen eingetragen wurden.

Wir führen – auch mit Hilfe von „Cash Dog“-Hundeeinheiten – Durchsuchungen von Büros und Wohnungen in den Provinzen Brescia, Bergamo, Cremona, Padua, Bozen, Treviso, Verona und die gleichzeitige Beschlagnahme von 23 Immobilien, 21 Fahrzeugen durch. Den Empfängern der Vorsorgemaßnahme stehen 1 Boot, 30 Finanzberichte sowie Bargeld und Luxusuhren zur Verfügung.

Es ist zu beachten, dass die vorsorglichen Maßnahmen in der Vollstreckungsphase auf der Grundlage der in der Voruntersuchungsphase gesammelten Beweise erlassen wurden; Daher gilt bis zum endgültigen Urteil die Unschuldsvermutung.

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