Mazara. Wahlen vom 8. und 9. Juni, Heimwahl für gebrechliche Wähler

Mazara. Wahlen vom 8. und 9. Juni, Heimwahl für gebrechliche Wähler
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In Umsetzung der Regelungen zugunsten von Wählern, „die an sehr schweren Erkrankungen leiden, so dass ein Umzug aus der Wohnung, in der sie leben, nicht möglich ist“, gibt das Wahlamt bekannt, dass sich Wähler, die sich in den oben beschriebenen Krankheitszuständen befinden, zur Absendung verpflichten an die Gemeinde mit einer an den Bürgermeister gerichteten Mitteilung „eine ausdrückliche Erklärung, in der sie ihren Willen bescheinigt, ihre Stimme in der Wohnung abzugeben, in der sie leben, zusammen mit den erforderlichen Gesundheitsdokumenten“.

Diese Erklärung muss in einem Zeitraum zwischen dem 40. und 20. Tag vor dem Abstimmungstermin, also zwischen Dienstag, 30. April und Montag, 20. Mai 2024, abgegeben werden.

Dem Antrag auf Zulassung zur Hauswahl (der im Hinblick auf Kommunalwahlen auch für die Stichwahl gilt) sind die Anschrift der Wohnung, in der der Wähler wohnt, und ggf. eine Telefonnummer anzugeben und beizufügen: a Kopie des Wahlausweises und eine entsprechende Gesundheitsbescheinigung, ausgestellt von einem von der Gesundheitsbehörde der Provinz benannten medizinischen Beamten.

18. April 2024

Gemeinde Mazara – Pressebüro von Ettore Bruno

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