Die Gemeinde Sanremo sucht Sponsoren für die „Baby Maratona 2024“

Die Gemeinde Sanremo – Tourismusdienst, in Ausführung des Beschlusses des Gemeinderats Nr. 85 vom 17.04.2024 beabsichtigt, Sponsoren für die Veranstaltung „Baby Maratona 2024“ zu suchen, die für Sonntag, den 12. Mai 2024, geplant ist. Die Veranstaltung findet auf der Sportanlage Pian di Poma Athletics Track in Sanremo statt und besteht aus 16 Nicht-Marathons -Wettbewerbe unter Kindern, aufgeteilt in Altersgruppen (geboren zwischen 2013 und 2021), mit insgesamt 48 Gewinnern. Darüber hinaus wird es zwei Wettbewerbe für Mütter und Väter mit insgesamt 6 Gewinnern geben.

Hier erfahren Sie, wie Sie sich bewerben und welche Möglichkeiten es gibt

Marketing Das Potenzial der Veranstaltung im Hinblick auf eine mögliche Vermarktung ist hoch, da es sich um ein Freizeit- und Sportereignis handelt, das von der Stadt geschätzt und geliebt wird und jedes Jahr zahlreiche Familien anzieht, wobei in den vergangenen Ausgaben Hunderte von Kindern teilgenommen haben. Bei den letzten Ausgaben nahmen neben der anwesenden Öffentlichkeit rund 200 Kinder und 60 Eltern an den Wettbewerben teil.

Veranstalter der Veranstaltungen Die Gemeinde Sanremo – Tourismusdienst – C.so Cavallotti 59 ist der einzige Veranstalter der Veranstaltung, für die Sponsoring gesucht wird.

Bestandteile des Sponsoringvertrages Die Beziehungen zwischen der Gemeinde Sanremo – Tourismusdienst und dem/den Sponsor(en) werden durch eine Vereinbarung geregelt, die auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung festgelegt wird und darauf abzielt, für die Gemeinde Kosteneinsparungen durch die Beschaffung qualifizierter externer Ressourcen sowohl im finanziellen als auch im finanziellen Bereich zu erzielen Bedingungen und die Lieferung von kostenlosen Waren, die für die Organisation der Veranstaltung „Baby Maratona“ verwendet werden.

Identifizierung der Verpflichtungen der Gemeinde Den als Sponsoren der Veranstaltung identifizierten Personen garantiert die Gemeinde Sanremo:

  • Aufnahme des Namens des Sponsors in die verschiedenen Pressemitteilungen;
  • Nennung des Sponsors auf der institutionellen Website der Gemeinde Sanremo und auf institutionellen sozialen Kanälen in allen Mitteilungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung;
  • Möglichkeit der Anbringung von Werbebannern mit dem Namen/Logo des Sponsors entlang der Rennstrecke, die vom Sponsor zu erstellen sind;
  • Verfügbarkeit eines Raums, in dem der Sponsor während der Veranstaltung auf eigene Kosten einen Pavillon, einen Stand oder eine ähnliche Struktur zur Förderung seines Geschäfts aufstellen kann;
  • Möglichkeit der Anbringung von Logo(s) – Marke(n) – Name des Sponsors auf dem Material/Gadget, das von dem/den Sponsor(en) GESCHENKT wird.

Sponsorverpflichtungen Die ausgewählte(n) Person(en), d. h. der/die Sponsor(en), ist/sind verpflichtet, der Gemeinde ein Darlehen zu zahlen oder unentgeltlich Waren zur Verfügung zu stellen, die Gegenstand des Sponsoringvertrags sind.

Personen, an die sich die Benachrichtigung und Gestaltung von Sponsoring-Vorschlägen richtet Diese Mitteilung richtet sich an öffentliche und private Einrichtungen sowie an gemeinnützige Vereine, die daran interessiert sind, ihr eigenes Image oder das ihrer Kunden durch den Zusammenhang mit der betreffenden Veranstaltung zu fördern.

Methode zur Einreichung von Vorschlägen Sponsoring-Vorschläge, die in schriftlicher Form eingereicht werden müssen, müssen direkt oder per Post bis spätestens 24. April um 12.00 Uhr bei der Gemeinde Sanremo – Protokollbüro – C.so Cavallotti, 59 in einem perfekt verschlossenen Umschlag mit Gegenzeichnung auf der Verschlussklappe eingehen 2024. Auf dem Umschlag muss folgende Aufschrift stehen: „Nicht öffnen, er enthält einen Vorschlag für den Tourismusdienst „BABY-MARATHON 2024 – AUSWAHL FÜR SPONSORENSUCHE“.

Verarbeitung personenbezogener Daten Gemäß Gesetzesdekret Nr. 196 vom 30.06.2003 und nachfolgenden Änderungen werden die von den Antragstellern bereitgestellten personenbezogenen Daten zum Zweck der Verwaltung des Wettbewerbs gesammelt und können auch nach der endgültigen Einrichtung in einer autorisierten Datenbank verarbeitet werden . der Sponsoringbeziehung, für Zwecke im Zusammenhang mit der Verwaltung der Beziehung selbst. Die Bereitstellung dieser Daten ist für die Zwecke der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen zwingend erforderlich, andernfalls droht ein Ausschluss vom Wettbewerb.

Verhaltenskodex Der Sponsor verpflichtet sich zur Einhaltung des Präsidialdekrets vom 16. April 2016 Nr. 62, die im „Verhaltenskodex für Mitarbeiter der Gemeinde Sanremo“ enthaltenen Verhaltensregeln, die auf der institutionellen Website im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ veröffentlicht sind, sowie die in den Vorschriften zur Nutzung von IT-Geräten enthaltenen Regeln, falls vereinbar (GB Nr. 177/2016), insbesondere werden die Verpflichtungen des oben genannten Verhaltenskodex auf den Sponsor und seine Mitarbeiter in jeglicher Eigenschaft ausgeweitet, sofern sie vereinbar sind, insbesondere die in Art. 2 genannten , Absatz 3, des zitierten Präsidialdekrets 622013, unter Androhung der Kündigung der Vereinbarung im Falle schwerwiegender Verstöße.

Zur Information Für Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Sanremo – Tourismusservice: Tel. 0184 580410/414.

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