„Der Automat funktioniert, da sind Leute mit Schecks in der Hand“

„Der Automat funktioniert, da sind Leute mit Schecks in der Hand“
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Heute, am Ende einer kurzen Zeremonie, Das Straßennetz zwischen den beiden historischen Zentren der Stadt Faenza, dem Zentrum und Borgo Durbecco, wurde durch die neue provisorische Brücke vom Typ Bailey und die Ponte delle Grazie wieder geöffnet das im Mai 2023 nach den beiden Überschwemmungen, die das Deck stark untergraben hatten, für den Autoverkehr gesperrt worden war. Die Bailey-Brücke wurde etwa dreißig Meter flussaufwärts der Ponte delle Grazie gebaut und verbindet die beiden Ufer des Flusses Lamone zwischen der Via Renaccio und der Via Ugo Piazza.

Überraschend war auch General Figliuolo

Bei der überraschenden Einweihung war auch der außerordentliche Hochwasserbeauftragte anwesend Francesco Paolo Figliuoloder präzisierte: „Ich habe bereits einige Auszahlungen für Privatpersonen unterzeichnet und Ich bin wirklich froh: Der Automat funktioniert, die Mittel sind da und wir zahlen weiter aus. Wir haben 630 Millionen, ich habe 50 % von dem zurückgezahlt, was anerkannt wurde, mit der nächsten Verordnung werden wir auch 100 % erreichen und wir werden die Grenzen des freien Bauens aufheben. Neun Monate nach meiner Ernennung muss ich mich bei allen bedanken, bei meiner Struktur: Es gibt Leute, die haben den Scheck in der Hand.“

Wie sich der Verkehr verändert

Hier sind sie Verkehrsänderungen, die mit einer besonderen Verordnung beschlossen werden

Über Renaccionach den Bauarbeiten an der Stützmauer, Stand heute Morgen wieder für den Verkehr freigegeben in beide Richtungen über die gesamte Länge, von der Roten Brücke bis zur Kreuzung mit der Via Lapi.

Immer dabei über Renaccio:
An der Kreuzung mit der Via Lapi wird der Verkehr durch einen Kreisverkehr geregelt, wobei den in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeugen „Vorrang“ eingeräumt wird.
◦ an der Zufahrtsrampe zur Bailey-Brücke: für Fahrzeuge, die in Fahrtrichtung Ravenna – Florenz verkehren, Pflicht zur Geradeausfahrt, für Fahrzeuge, die in Fahrtrichtung Florenz – Ravenna verkehren, Pflicht zur Geradeausfahrt, für Fahrräder, Fahrzeuge mit größerer Masse nach oben bis 10 Tonnen, Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer Länge von mehr als 8 Metern;
◦ auf dem Parkplatz zwischen der Hauptstraße und dem Ufer des Flusses Lamone die Einrichtung von 2 Parkplätzen, die für Fahrzeuge reserviert sind, die von Behinderten mit der im Artikel genannten Genehmigung genutzt werden. 188 des Sicherheitsrats;
Behelfsbrücke:
◦ Einbahnverkehr für alle Kraftfahrzeuge in Richtung Bologna – Forlì;
◦ maximale Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h;
◦ Durchfahrtsverbot für Fußgänger, Fahrräder, Fahrzeuge mit einer Masse über 10 Tonnen, Fahrzeuge oder Fahrzeuggruppen mit einer Länge über 8 Meter;
über Ugo Piazza:
◦ Einrichtung von für Autos reservierten Parkplätzen auf den Stellplätzen;
über Torretta:
◦ maximale Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h;
◦ Transitverbot für alle Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3,5 Tonnen, mit Ausnahme von Bussen mit einer maximalen Tragfähigkeit von nicht mehr als 7,5 Tonnen;
Piazza Lanzoni:
◦ im Abschnitt zwischen den Nummern 6 und 13, Einbahnstraße Richtung Bologna – Forlì;
◦ im Abschnitt zwischen der Ponte delle Grazie und der Hausnummer 13 Einrichtung von Parkplätzen, die für Autos reserviert sind;
◦ Parkplatz in der Nähe der Nummer 13, der für Fahrzeuge reserviert ist, die von Behinderten mit der im Artikel genannten Genehmigung genutzt werden. 188 des Sicherheitsrats;
◦ Fußgängerüberweg bei Nummer 13;
◦ unter Nummer 10 die Einrichtung eines für den Transport von Gütern bestimmten Kraftfahrzeugen zum Be- und Entladen für 20 Minuten vorgesehenen Stellplatz unter Angabe der Ankunftszeit (Zeitscheibe);
◦ An der Kreuzung mit der Via Torretta müssen die auf der Piazza Lanzoni verkehrenden Fahrzeuge anhalten und Vorfahrt gewähren (STOP);
Brücke der Gnaden:
◦ Einbahnverkehr für alle Kraftfahrzeuge in Richtung Forlì – Bologna;
◦ maximale Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h;
◦ Transitverbot für alle Fahrzeuge mit einer maximalen Tragfähigkeit von mehr als 3,5 Tonnen, mit Ausnahme von Bussen mit einer maximalen Tragfähigkeit von nicht mehr als 7,5 Tonnen;
◦ kein Durchgang auf dem erhöhten Weg auf der Ravenna-Seite;
◦ Auf dem erhöhten Weg auf der Florenzer Seite der Brücke ist die Durchfahrt für Fahrräder verboten und Fußgänger sind in beide Richtungen erlaubt.
◦ auf der Ravenna-Seite der Straße die Schaffung eines Einbahnradwegs in Richtung Forlì – Bologna;
◦ auf der florentinischen Straßenseite die Schaffung eines Einbahnradwegs in Richtung Bologna – Forlì.

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