Abstimmung für externe Studierende – Valledaostaglocal.it

Das Präsidium der Region teilt mit, dass das Innenministerium anlässlich der Europawahlen vom 8. und 9. Juni 2024 operative Hinweise zu den experimentellen Regelungen für die Ausübung des Wahlrechts durch außeruniversitäre Studierende gegeben hat, die es ermöglichen Sie werden aufgefordert, an der Wahlberatung in der Gemeinde des Schulwohnsitzes teilzunehmen.

Um außerhalb des Büros wählen zu können, müssen Interessenten einen konkreten Antrag bei der Gemeinde, in deren Wählerlisten sie eingetragen sind, einreichen und die erforderlichen Unterlagen (neben der Kopie des Personalausweises und der Kopie des Wählerausweises) beifügen eine Kopie der Bescheinigung über die Anmeldung an einer Schule, Universität oder Ausbildungseinrichtung). Die Frist für die Einreichung des Antrags (elektronisch oder durch eine beauftragte Person) ist der 5. Mai (35. Tag vor dem Datum der Wahlberatung).

Die Wohnsitzgemeinde sendet die Mitteilung über den Antrag auf Fernwahl an die Wohnsitzgemeinde des Studierenden. Bis Dienstag, 4. Juni, stellt die Gemeinde, die die Mitteilung erhält, dem auswärtigen Wähler die Bescheinigung über die Zulassung zum Wahlrecht mit Angabe des Wahlbezirks aus.

ANHANGBESTIMMUNGEN

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