DIE AUSSERGEWÖHNLICHEN ERÖFFNUNGEN DES WAHLBÜROS – Website des Pressebüros der Gemeinde Modena

DIE AUSSERGEWÖHNLICHEN ERÖFFNUNGEN DES WAHLBÜROS – Website des Pressebüros der Gemeinde Modena
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Im Hinblick auf die Einreichung der Kandidaten für die Europawahlen am Samstag, 8. und Sonntag, 9. Juni, wird das Wahlbüro der Gemeinde Modena in den nächsten Tagen, von Samstag, 27. April bis Mittwoch, 1. Mai, außerordentliche Öffnungszeiten eröffnen, um die Ausstellung zu ermöglichen der Meldebescheinigungen auf den Wählerlisten.

Normalerweise ist das Büro in der Via Santi 40 (erster Stock, Eingang unter dem Portikus) von Montag bis Samstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und am Donnerstag auch von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Am Samstag, 27. April, von 8 bis 13 Uhr, Sonntag, 28. April von 8 bis 14 Uhr, Montag, 29. April von 8 bis 18 Uhr (durchgehend), Dienstag, 30. April von 8 bis 20 Uhr, sowie Mittwoch, 1. Mai (durchgehend). -stoppen). Wenn der Eingang zum Standesamt geschlossen ist, klingeln Sie im Wahlbüro.

Ihre Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerlisten kann auch kostenlos von der Website des Nationalen Registers der Wohnbevölkerung (www.anagrafenazionale.interno.it) heruntergeladen werden, indem Sie sich mit Spid-, Cie-, Cns- oder eIdas-Zugangsdaten anmelden. Der Anpr-Dienst ermöglicht Ihnen eine Vorschau des Dokuments und die Möglichkeit, es im PDF-Format herunterzuladen oder per E-Mail oder über eine digitale Privatadresse zu erhalten. Um die Zertifikate zu erhalten, steht im reservierten Bereich von Anpr ein Bürgerführer zur Verfügung oder Sie können unter der E-Mail-Adresse [email protected] Hilfe anfordern.

Alle Informationen zur Abstimmung finden Sie im entsprechenden Abschnitt der institutionellen Website der Gemeinde: www.comune.modena.it/argomenti/elezioni.

Die Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse ist die Bescheinigung, die die Eintragung des Bürgers in die Wählerverzeichnisse der Wohnsitzgemeinde bescheinigt. Für italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Gemeindegebiet erfolgt die Eintragung in die Wählerlisten automatisch, sofern die notwendigen Voraussetzungen für den Genuss politischer Rechte vorliegen (Erwachsenwerden, Fehlen hindernder Gründe wie Unterwerfung unter Sicherheitsmaßnahmen, Verhinderung oder Bewährung). , Disqualifikation von der Ausübung öffentlicher Ämter). Für nichtitalienische Staatsbürger, die Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union sind und in Italien ansässig sind, erfolgt die Eintragung in die spezifischen Wählerlisten, die für die Wahlen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments aufgrund Italiens oder für Kommunalwahlen hinzugefügt werden, immer auf Antrag der interessierten Partei .

Die Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerlisten ist erforderlich, um die eigene Kandidatur in jeder politischen und administrativen Wahlberatung vorzulegen, und muss bei der Vorlage der Kandidatenliste beigefügt werden. Diese Bescheinigung ist auch beim Sammeln von Abonnements zur Unterstützung von Volksabstimmungsvorschlägen, Volksgesetzgebungsinitiativen und der Einreichung von Kandidaturen bei Kommunalwahlen erforderlich. Sie kann niemals durch eine Selbstzertifizierung ersetzt werden.

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