Agrigento, die TAR bestätigt die Ernennung des Staatsanwalts Giovanni Di Leo

Agrigento, die TAR bestätigt die Ernennung des Staatsanwalts Giovanni Di Leo
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Das Verwaltungsgericht der Region Latium wies die Berufung der Staatsanwältin von Sciacca, Roberta Buzzolani, gegen die Ernennung von Giovanni Di Leo zum Staatsanwalt von Agrigent zurück. Buzzolani, der für den Posten des Leiters der Staatsanwaltschaft in der Tempelstadt kandidierte, wurde ebenfalls zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts beruhte die Entscheidung des CSM, Di Leo zu ernennen, „auf einem nicht unlogischen Gesamturteil über die Persönlichkeit des Auserwählten, in dem seine umfassende und vielfältigere richterliche Erfahrung gewürdigt wurde (im Vergleich dazu länger als sechs Jahre). die des Beschwerdeführers).
„Tatsächlich war der CSM – schreibt die TAR in der Begründung der Bestimmung – der Ansicht, dass der Kandidat über Erfahrung sowohl im zivilen als auch (hauptsächlich) im strafrechtlichen Bereich verfügt, da er Richter- und Strafverfolgungsfunktionen in erstinstanzlichen Ämtern und bei … ausgeübt hat des Obersten Kassationsgerichts”.
Die Richter behaupten, dass der CSM, anstatt den Automatismus zu nutzen, nach dem Buzzolani als Staatsanwältin über mehr Qualifikationen als ihr Kollege verfügte, „mit verstärkter und völlig plausibler Motivation beschlossen hat, die vielfältige frühere Tätigkeit der anderen interessierten Partei aufzuwerten, die Vielfalt von.“ Abschlüsse, in denen letzterer die Funktionen ausübte, sowie die im Laufe seiner langen Karriere erzielten Ergebnisse.

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