Überschwemmung in der Emilia Romagna 2023: Vorläufiger Sonderplan und Schutzmaßnahmen genehmigt

Überschwemmung in der Emilia Romagna 2023: Vorläufiger Sonderplan und Schutzmaßnahmen genehmigt
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Der vorläufige Sonderplan wurde mit der Bestimmung des außerordentlichen Kommissars Nr. genehmigt. 82 vom 23. April 2024, vorbehaltlich der Einholung der Vereinbarung der Region Emilia-Romagna und der Stellungnahme aller zuständigen staatlichen Verwaltungen, einschließlich der MASE, sowie der Beckenbehörde selbst in der Koordinierungskabine.

Während auf die Aktualisierung der Einzugsgebietsplanung gewartet wird, definiert der vorläufige Sonderplan die ersten Interventionslinien innovativer und nachhaltigerer Art im Zeitalter des Klimawandels, die darauf abzielen, den Flüssen durch Eingriffe zur Rückführung der Uferböschungen mehr Raum zu geben die Kontrolle der Überschwemmungen außerhalb von ihnen sowie die Bewältigung der über 80.000 Erdrutsche, die sich in hügeligen und bergigen Gebieten ereigneten. Der Plan enthält auch einige regulatorische Leitlinien zur Stadtplanung (einschließlich des Ausschlusses neuer Gebäude in Überschwemmungs- und Erdrutschgebieten), zur Verlegung von Gebäuden mit dem größten Risiko und zur Verwaltung bestehender und geplanter Kreuzungsbauwerke, um deren größtmögliche Kompatibilität mit dem Hochwasserabfluss zu gewährleisten .
Die Dokumentation zum genehmigten vorläufigen Sonderplan kann unter folgendem Link eingesehen werden

https://commissari.gov.it/alluvionecentronord2023/trasparenza/ amministrazione-trasparente/provvedimenti/piano-speciale-preliminare/

Die Karten der Überschwemmungsgebiete und der Katastrophen können auf dem Geoportal der Region Emilia-Romagna eingesehen werden:

https://geoportale.regione.emilia-romagna.it/approfondimenti/emergency-maggio-23/emergency-rer-maggio-2023-servizi

Um die vollständige Verfolgung der Ziele und Zielsetzungen des vorläufigen Sonderplans zu gewährleisten, hat die Bezirksbeckenbehörde im aktuellen gesetzgeberischen Kontext zum Bodenschutz und in Erwartung der Genehmigung von Varianten der aktuellen Einzugsgebietsplanungsinstrumente die Annahme von Folgendes für notwendig erachtet: Dekret des Generalsekretärs Nr. 32, vorübergehende Schutzmaßnahmenfür überschwemmte Gebiete und für diejenigen, die von Instabilitätsphänomenen betroffen sind, in Bezug auf die regulatorischen Leitlinien für die Stadtplanung und für die Verlegung/Verlagerung von Gebäuden/Vermögenswerten in gefährdeten Gebieten sowie auf die Leitlinien und Kriterien für Brücken und Bauwerke, die Wasserläufe überqueren , vorhanden und geplant, und deren hydraulische Verträglichkeitsbewertung.

Das Dekret wurde am 05.07.2024 im Abschnitt „Institutionelle Dokumente“ der Website der Bezirksbehörde unter folgendem Link veröffentlicht: https://cloud.urbi.it/urbi/progs/urp/ur2DE001.sto?StwEvent=101&DB_NAME=n1232263&IdDelibere = 2852

Die beschlossenen vorübergehenden Schutzmaßnahmen treten am Tag nach der Veröffentlichung des Dekrets in Kraft.

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