Neue Stolpersteine ​​in Florenz, Sie haben bis Juni Zeit, Berichte einzureichen

Neue Stolpersteine ​​in Florenz, Sie haben bis Juni Zeit, Berichte einzureichen
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Es besteht die Möglichkeit, den Wunsch zu melden, einen Stolperstein zum Gedenken an eine deportierte Person aufzustellen

Der Komitee für die Stolpersteine ​​von Florenzgefördert von der Gemeinde Florenz, in Zusammenarbeit mit ANED, Sektion Florenz, ANEI Sektion Florenz, der Jüdischen Gemeinde von Florenz, der Stiftung Deportations- und Widerstandsmuseum und dem Toskanischen Historischen Institut für Widerstand und Gegenwart, teilt mit, dass es innerhalb des Monats Juni möglich ist, den Wunsch zu melden, einen Stolperstein zum Gedenken an eine aus Florenz oder aus Florenz deportierte und auch aus anderen Orten deportierte Person aufzustellen, die in nationalsozialistischen Internierungs-, Konzentrations- und Vernichtungslagern ums Leben kamen (berücksichtigt werden nur die Verstorbenen, nicht die Überlebenden).

Die Stolpersteine ​​sind aus einem Projekt des Berliner Künstlers entstanden Günter Demnigund es ist notwendig, die Installation rechtzeitig im Januar 2025 innerhalb einer vom Künstler selbst festgelegten begrenzten Anzahl anzukündigen.

Wer den Vorschlag macht, muss sich dazu verpflichten Kostendeckung rund um die Herstellung der benötigten Stolpersteine. Jeder Vorschlag muss dem Ausschuss vorgelegt werden ([email protected]), in elektronischer Form, mit einem möglichst vollständigen biografischen Profil und, soweit möglich, mit angemessener Dokumentation.

Das Formular muss Folgendes enthalten: Vor- und Nachname (bei Frauen sowohl der Mädchen- als auch der Ehename). Geburtsdatum und-ort. Datum und Ort der Festnahme. Deportationsort (z. B. Auschwitz oder Mauthausen). Datum und Ort des Todes. Genaue Adresse und Gründe für die Steinlegung (Wohnort und/oder Ort der Festnahme). Angabe eventuell vorhandener Familienangehöriger/Nachkommen und deren Kontaktdaten. Eine kurze Beschreibung der Tätigkeit der Person unter Angabe der Quellen, auf die verwiesen werden soll. Alle anderen verfügbaren Informationen, die nützlich sein könnten, um die Erinnerung an die Person zu bewahren, nach der der Stein benannt wird.

Der Präsidialrat des Komitees für Stolpersteine ​​bereitet für jeden eingegangenen Namensvorschlag ein Verfahren vor. Der Ausschuss überträgt die Überprüfung jeder Praxis dem Wissenschaftlichen Beratungsausschuss. Basierend auf den Ergebnissen dieser Tätigkeit erstellt das Komitee eine Rangfolge der Titel in einer Weise, die das notwendige Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Arten der Abschiebung und Internierung aus Italien („rassische“ Abschiebung, politische Abschiebung, militärische Internierung) berücksichtigt ).

Abhängig vom Zeitplan oder wenn detailliertere historische Untersuchungen erforderlich sind, kann die Hinterlegung auch in einem Jahr nach Januar 2025 ins Auge gefasst werden.

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