Er verletzt seine Ex und tötet seinen Vater in Varese, Haftbefehl wegen Stalking für Marco Manfrinati

Er verletzt seine Ex und tötet seinen Vater in Varese, Haftbefehl wegen Stalking für Marco Manfrinati
Er verletzt seine Ex und tötet seinen Vater in Varese, Haftbefehl wegen Stalking für Marco Manfrinati


Als Marco Manfrinati am 6. Mai seine Ex-Frau angriff, entstellte und ihren Vater tötete, stand er bereits wegen Stalking vor Gericht. Heute wurde auch für den Mann, einen Anwalt, der sich aufgrund laufender Gerichtsverfahren selbst von der Anordnung suspendierte, vorsorgliche Untersuchungshaft wegen der Verfolgungen genommen, denen er Lavinia Limido, 37, und ihre Ex-Schwiegermutter Marta aussetzte […]

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Als Marco Manfrinati am 6. Mai seine Ex-Frau angriff, entstellte und ihren Vater tötete, stand er bereits wegen Stalking vor Gericht. Heute wurde auch für den Mann, einen Anwalt, der sich aufgrund laufender Gerichtsverfahren selbst von seinem Anwaltsberuf suspendiert hatte, wegen der Verfolgungen, denen er ausgesetzt war, vorsorgliche Untersuchungshaft genommen Lavinia Limido37 Jahre alt, und ihre Ex-Schwiegermutter Marta Criscuolo.

Die Bestimmung wurde am 10. Mai vom Richter von Varese, Luciano Lucarelli, erlassen, vor dem der Prozess läuft. Manfrinati wird des versuchten Mordes an seiner Ex-Frau, die von einem Messer verletzt wurde, und des Mordes an seinem Ex-Schwiegervater Fabio Limido, 71, beschuldigt, der eingegriffen hatte, um seiner Tochter zu helfen. Ein Jahr vor dem sehr gewalttätigen Angriff hatte die Staatsanwaltschaft von Varese auch angesichts zahlreicher Beschwerden seiner Ex-Frau und seiner Familie die Festnahme von Manfrinati beantragt. Der Richter lehnte die Festnahme aufgrund vorläufiger Ermittlungen des Gerichts von Varese ab, das die Maßnahme angeordnet hatte kein Ansatz.

Heute ordnete der Richter auch wegen des Vorwurfs von Verfolgungshandlungen eine Untersuchungshaft an, „in der Erwägung, dass die Ereignisse vom 6. Mai vor allem die Dringlichkeit einer Neubewertung des der allgemeinen Maßnahme zugrunde liegenden Vorsichtsbedarfs – d. h. der Gefahr einer Wiederholung des Verbrechens – zum Ausdruck bringen.“ – die sich in besorgniserregender Weise verschlimmerte und sogar tödliche Folgen hatte„. Und wer muss dann „die Vorsichtsmaßnahme des Anflugverbots zur Kenntnis nehmen?“ erwies sich standardmäßig als völlig unverhältnismäßig um dem oben genannten Vorsorgebedarf gerecht zu werden, vorausgesetzt, dass der Empfänger ihm die notwendige freiwillige Zustimmung gegeben hat.“ Daher sei „die geeignete Maßnahme, um dem oben genannten Vorsorgebedarf gerecht zu werden“, „nur die Zwangsmaßnahme“, schrieb der Richter in der Bestimmung.

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