Europawahl, Mitteilung zur Ersetzung zurücktretender Vorsitzender

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Organisation, um die Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Wahllokale zu gewährleisten und zu gewährleisten, das Verfahren einleiten muss, das darauf abzielt, auf Antrag diejenigen zu identifizieren, die beabsichtigen, die Präsidenten der Wahllokale zu ersetzen, die auf die erfolgte Ernennung verzichten vom Berufungsgericht von Bari und bereits im Register der Präsidenten der Gemeinde Trani eingetragen.

Zu diesem Zweck können alle Interessenten, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, bis zum 28. Mai 2024 einen Antrag bei der Gemeinde Trani gemäß dem beigefügten Formular einreichen, das auch im Wahlbüro der Gemeinde erhältlich ist. Der auf einfachem Papier verfasste und vom Interessenten unterzeichnete Antrag muss unter Androhung des Ausschlusses bis spätestens 28. Mai 2024 auf folgende Weise eingereicht werden:

  • direkt durch Lieferung ausschließlich an das Protokollbüro der Gemeinde Trani, das sich im Erdgeschoss des Rathauses in der Via Tenente Luigi Morrico n. 1 befindet. 2, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr.
  • per E-Mail an folgende PEC-Adresse: [email protected] spätestens am 28. Mai 2024 um 23.59 Uhr (das Datum des Eingangs der E-Mail an die zertifizierte E-Mail-Adresse der Gemeinde wird als nützlich erachtet). In diesem Fall muss im Betreff der E-Mail folgender Wortlaut angegeben werden: „Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments aufgrund Italiens am 8. und 9. Juni 2024“ – Antrag auf Ersetzung der zurückgetretenen Präsidenten der Kammer“.

Die in eigener Verantwortung abgegebenen Erklärungen gelten als Erklärungen anstelle einer Beglaubigung und als Erklärungen anstelle einer eidesstattlichen Versicherung gemäß Präsidialdekret Nr. 445/2000 und, unter Androhung eines Ausschlusses, muss unterschrieben sein und von einem gültigen Ausweisdokument begleitet sein.
Bewerbungen, die auch nur in einem Punkt unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen werden zwei unterschiedliche Listen erstellt: Die erste enthält die Kandidaten, die über angegebene Vorerfahrungen als Präsident des Wahllokals verfügen, und die zweite enthält die Kandidaten ohne diese Vorerfahrungen. Es ist zu beachten, dass das Einberufungskriterium durch das Datum des Eintreffens der Anträge im Protokoll bestimmt wird. Frühere Erfahrungen ohne Vorzüge haben Vorrang. Daher werden die freien Stellen anhand der ersten Liste vergeben. Sobald diese ausgeschöpft ist, wird die zweite Liste unter allen regelmäßig im Verzeichnis der Vorsitzenden des Amtes eingetragenen Bewerbern durchgeblättert.

Die tatsächliche vom Bürgermeister unterzeichnete Zuweisung der Rolle erfolgt in jedem Fall erst nach tatsächlicher Teilnahme an dem von der Gemeinde Trani organisierten Schulungskurs, dessen Datum später mitgeteilt wird.

Die Nichtverfügbarkeit der Bewerber bzw. die Unmöglichkeit der Benachrichtigung hat den Verlust des Berufungsrechts zur Folge.

Im Anhang finden Sie die Bekanntmachung und das Antragsformular.

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