Familienbeihilfe, INPS gibt die neuen Beträge für 2024 bekannt – idealista/news

Familienbeihilfe, INPS gibt die neuen Beträge für 2024 bekannt – idealista/news
Familienbeihilfe, INPS gibt die neuen Beträge für 2024 bekannt – idealista/news

Durch Rundschreiben Nr. 65 vom 15. Mai, derInps kommuniziert i neue Einkommensanforderungen und neue Beträge für dieFamilienbeihilfe 2024. Die neuen Parameter gelten vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025. Im Einzelnen wurden die Anpassungen auf der Grundlage der von Istat festgestellten prozentualen Änderung des Verbraucherpreisindex zwischen 2023 und 2022 berechnet. Lassen Sie uns herausfinden, wie sich die Einkommensniveaus der Die Tabellen mit den monatlichen Zulagenbeträgen wurden neu ausgewertet.

Wie sich die Rahmenbedingungen für die Familienbeihilfe 2024 ändern

DER neue Niveaus des Familieneinkommens Sie betreffen ausschließlich Familien mit anderen Familienmitgliedern als denen mit Kindern und Waisen und daher bestehend aus Ehepartnern, Brüdern, Schwestern und Enkelkindern. Daraus folgt, dass die betreffende Neubewertung unter Bezugnahme auf die Tabellen 19, 20A, 20B, 21A, 21B, 21C, 21D erstellt wurde.

Dort prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex für Familien von Arbeitern und Angestellten, ohne Tabak, belief sich die von ISTAT zwischen den Jahren 2023 und 2022 berechnete Quote auf + 5,4 %. Hier finden Sie die vom INPS veröffentlichten Tabellen als Referenz für die neuen Einkommensniveaus, die vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 gelten:

Was ist die Familienbeihilfe?

L’Familienbeihilfe (ANF) ist eine finanzielle Unterstützung für beschäftigte Arbeitnehmerabhängig von der Art der Familieneinheit selbst, der Anzahl der Mitglieder und der Höhe des Gesamteinkommens der Familien, das unter den jährlich gesetzlich neu festgelegten Werten liegt.

Die Gesetzgebung sieht Beträge und vor günstige Einkommensverhältnisse in schwierigen Situationen B. Alleinerziehende oder Haushalte mit behinderten Mitgliedern. Die Höhe des ANF wird daher jährlich entsprechend der Art, der Anzahl der Mitglieder und dem Gesamteinkommen der Familieneinheit festgelegt.

Für wen ist das?

Die BereitstellungFamilienbeihilfe es liegt an den Mitarbeitern, die dies konkret anfordern. Darüber hinaus kann der Ehegatte des leistungsberechtigten Arbeitnehmers ab dem 1. Januar 2005 beim Arbeitgeber des Ehegatten einen gesonderten Antrag auf direkte Auszahlung der geschuldeten Beträge stellen. Sie können dann die ANF anfordern:

  • Angestellte des privaten Sektors;
  • landwirtschaftliche Angestellte;
  • Mitarbeiter geschlossener oder insolventer Unternehmen;
  • Inhaber von Leistungen der wirtschaftlichen Sozialversicherung aus Beschäftigung;
  • Arbeitnehmer in anderen Direktzahlungssituationen (z. B. Arbeitnehmer im Gewerkschaftsurlaub, Seeleute, die aufgrund einer Verletzung von Bord gegangen sind).

Es liegt nicht an:

  • Direktbauern, Siedler und Pächter;
  • kleine Direktbauern;
  • Inhaber von Renten, die von der Sonderverwaltung der Selbständigen (Handwerker, Händler, Direktbauern, Siedler und Teilpächter) gezahlt werden.

So bewerben Sie sich

Dort Anfrage ist für jedes Jahr, auf das Sie Anspruch haben, vorzulegen. Darüber hinaus muss jede Änderung des Einkommens und/oder der Familienzusammensetzung während der ANF-Antragsfrist innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden.

Dort Antrag auf Familienbeihilfe Die Übermittlung muss direkt an das INPS erfolgen, ausschließlich online über den entsprechenden Dienst oder über die von den Patronatsstellen angebotenen Dienste. Im Falle einer Wiederbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber muss für den im gültigen Antrag abgedeckten Zeitraum weder ein Änderungsantrag noch ein neuer ANF-Antrag gestellt werden.

Der Antrag ist beim Arbeitgeber einzureichen mit dem Papierformular ANF/DIP (SR16). Die Bestimmung zur Annahme des ANF-Genehmigungsantrags (ANF 43) muss in den in den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Fällen beigefügt werden.

Im Falle eines Antrags auf ANF durch Arbeitnehmer geschlossener oder insolventer Unternehmen wird die Familienbeihilfe direkt vom Institut bereitgestellt. Der Antrag (siehe INPS-Rundschreiben vom 30. Oktober 2014, Nr. 136) muss innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist über den dafür vorgesehenen Online-Dienst beim Institut eingereicht werden.

Alternativ können Sie sich bewerben über:

  • Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenlos aus dem Festnetz)
  • oder 06 164 164 aus dem Mobilfunknetz;
  • Fördereinrichtungen durch die von ihnen angebotenen Telematikdienste.

Der ANF-Genehmigungsantrag muss im elektronischen Verfahren eingereicht werden, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen in den folgenden Fällen:

  • Einbeziehung bestimmter Familienmitglieder in den Haushalt des Antragstellers (Kinder getrennter oder geschiedener Eltern, aus einer Lebenspartnerschaft ausgeschiedene Eltern, Kinder unverheirateter leiblicher Eltern, im Ausland lebende Familienmitglieder, Brüder, Schwestern, Enkelkinder usw.);
  • Anwendung der Erhöhung des Einkommensniveaus (minderjährige Familienmitglieder, die Schwierigkeiten haben, die ihrem Alter entsprechenden Funktionen auszuführen, oder Erwachsene, die absolut und dauerhaft nicht in der Lage sind, einer gewinnbringenden Arbeit nachzugehen).

Ab dem 1. März 2022 kann die Anwendung der Einkommenserhöhung ausschließlich bei volljährigen Familienangehörigen mit absoluter und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit außer den Kindern, also dem Ehegatten, den Brüdern, Schwestern und Enkelkindern des Antragstellers anerkannt werden.

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