Ständige pharmazeutische Apotheken. Emilia-Romagna, Beiträge von bis zu 10.000 Euro pro Jahr zu ihrer Unterstützung

Die Region führt eine öffentliche Bekanntmachung ein, um einen Beitrag zu erhalten, der ab 2024 jedes Jahr gezahlt wird und für Apotheken an Orten bestimmt ist, an denen es wirtschaftlich weniger vorteilhaft ist, für die Öffentlichkeit geöffnet zu bleiben. Der Betrag variiert je nach den von den Gemeinden festgelegten wöchentlichen Öffnungszeiten. Bewerbungen bis zum 1. Juli 2024.

20. MAI – Den Bürgern weiterhin die flächendeckende Verfügbarkeit pharmazeutischer Hilfe im gesamten Gebiet der Region zu gewährleisten. Dies ist das Ziel der vom Regionalrat in der letzten Sitzung genehmigten öffentlichen Bekanntmachung, die ab diesem Jahr einen jährlichen wirtschaftlichen Beitrag für ständige pharmazeutische Apotheken gewährt, die sich in Gebieten befinden, in denen es keine leicht zugänglichen Apotheken gibt oder die weit von diesen entfernt sind und in denen es weniger vorteilhaft ist, sie zu unterhalten eine für die Öffentlichkeit zugängliche pharmazeutische Einrichtung.

„Genau wie es bei ländlichen Apotheken der Fall ist, Mit diesen Beiträgen möchte die Region sicherstellen, dass ständige Apotheken weiterhin wesentliche Dienstleistungen für das Gebiet und die lokalen Gemeinschaften erbringen können und den Bürgern unabhängig vom geografischen Wohnort einen fairen und universellen Zugang zur Arzneimittelversorgung gewährleisten“, erklärt eine Notiz von Pressestelle der Region.

Der Beitrag variiert je nach den wöchentlichen Öffnungszeiten, die von der Apotheke, die ihn beantragt, garantiert werden. Sie reichen von mindestens 5.000 Euro pro Jahr (ab 2024) für Apotheken, die bis zu 5 Stunden pro Woche geöffnet bleiben, 7.500 Euro für Apotheken, die für einen wöchentlichen Zeitraum von mehr als 5 und weniger als 10 Stunden pro Woche geöffnet sind, bis zu maximal 10.000 Euro pro Jahr für Gebäude, die zwischen 10 und weniger als 36 Stunden pro Woche geöffnet sind. Sie haben bis zum 1. Juli Zeit, sich zu bewerben.

Das regionale Netzwerk ständiger pharmazeutischer Apotheken
Ständige Apotheken (Art. 8 LR 2/2016) werden von den Gemeinden an Orten eingerichtet, an denen es keine Apotheke gibt und die weit von leicht erreichbaren Apotheken entfernt sind (freie Lage oder objektive Schwierigkeiten der Einwohner, die nächste Apotheke zu erreichen). Sie haben begrenzte wöchentliche Mindestöffnungszeiten, die von der Gemeinde festgelegt werden, und werden von einer nahegelegenen Apotheke (privat oder öffentlich) verwaltet, mit der sie dasselbe Unternehmen bilden.

Die Emilia-Romagna kann auf ein Netzwerk von 42 ständigen pharmazeutischen Apotheken zurückgreifen, die im gesamten Gebiet der Region geöffnet und verteilt sind, von denen sich 33 in Orten mit weniger als 1.000 Einwohnern befinden, der verbleibende Teil befindet sich in Orten mit einer Bevölkerung zwischen 1.000 und 2.000 Einwohnern Die Entfernung zur nächsten Apotheke schwankt zwischen etwas mehr als einem Kilometer und 20,5 Kilometern. Die wöchentlichen Öffnungszeiten variieren zwischen 2 und 47,5 Stunden.

Der Beitrag zielt darauf ab, mit regionalen Mitteln die Apotheken an benachteiligten und weniger profitablen Standorten zu unterstützen, die anhand der Kriterien Entfernung zur nächsten Apotheke, Wohnbevölkerung und wöchentliche Mindestöffnungszeiten ermittelt werden.

Wer kann den Beitrag beantragen?
Auf den Beitrag können sowohl öffentliche als auch private städtische oder ländliche Apotheken zugreifen, die im regionalen Gebiet ansässige Apotheken verwalten, auch wenn diese von einer Apotheke aus einer anderen Region verwaltet werden.

Die Apotheken müssen sich in einer Entfernung von mindestens 5 Kilometern von der nächsten Apotheke befinden und sich in einem Ort mit einer Bevölkerung von höchstens 1.000 Einwohnern befinden (ab dem 1. Januar des Bezugsjahres für die Gewährung der Apotheke). (Beitrag) haben eine wöchentliche Mindestöffnungszeit von weniger als 36 Stunden.

Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Gewährung des Beitrags muss die Apotheke vom selben Apothekeninhaber eröffnet und verwaltet werden. Verwaltet dieselbe Apotheke mehrere ständige Apotheken, kann sie für jede Apotheke einen Zuschuss erhalten. Die Kumulierung des Beitrags zur Unterstützung ständiger Apotheken mit dem Beitrag zur Unterstützung ländlicher Apotheken ist gemäß Regionalgesetz 2 von 2016 zulässig.

Der Antrag muss bis Montag, 1. Juli 2024, bei der zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörde eingereicht werden. Alle nützlichen Informationen können auf der Website der Region https://salute.regione.emilia-romagna.it/farmaci/dispensari-farmaceutici eingesehen werden

20. Mai 2024
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