„Schick mir rasante Fotos, sonst bekommst du Ärger.“ Ich habe Verwandte bei der Polizei“

„Schick mir rasante Fotos, sonst bekommst du Ärger.“ Ich habe Verwandte bei der Polizei“
„Schick mir rasante Fotos, sonst bekommst du Ärger.“ Ich habe Verwandte bei der Polizei“

ANCONA Das scheinbar freundschaftliche Gespräch, die ersten Vertraulichkeiten und dann die unerlaubten Aufforderungen: „Schick mir Fotos von deinen Brüsten, sonst bekommst du Ärger.“ Die Falle Sozial, für die Staatsanwaltschaft von Ancona wurde von einem 35-Jährigen schweizerischer Herkunft gewoben, dem vorgeworfen wurde, einen Minderjährigen für Gespräche mit einem 12-Jährigen angeworben zu haben Instagram. Dem Mann, der derzeit im Gefängnis sitzt, steht ein Verfahren vor der Richterin Francesca De Palma bevor. Die erste Anhörung wurde mangels Benachrichtigung verschoben. Darüber wird am 17. Oktober gesprochen, wenn der Richter entscheiden wird, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Schweizer vorliegen oder nicht.


Der Wiederaufbau

Die umstrittene Aufforderung geht auf Mai 2019 zurück, als das Opfer, das in der Gegend von Ancona wohnt, erst 12 Jahre alt war. Wie sich herausstellte, hatten sich die beiden auf Instagram kennengelernt. Er wäre derjenige gewesen, der die virtuelle Bekanntschaft ins Leben gerufen hätte, indem er über zwei verschiedene soziale Profile mit dem Mädchen gesprochen hätte. Anfangs wäre es eine einfache Bekanntschaft gewesen, die aus Begrüßungen und Höflichkeiten bestand. Dann würden die Wertschätzung und die Schmeichelei eintreffen. Endlich – sagt die Staatsanwaltschaft – die heißen Anfragen. Der Angeklagte begann, seinen Gesprächspartner wegen Kinderpornografie zu befragen. Und seine Absicht ließ nicht einmal nach, als sie ihr sagte, dass sie erst 12 Jahre alt war. „Schick mir Fotos von deinen Brüsten“, soll er ihr gesagt haben.

Die Drohungen

Als das Mädchen sich weigerte, sei der Mann mit Drohungen davongegangen, behaupten die Ermittler. „Sehen Sie, ich habe Verwandte bei der Polizei, schicken Sie mir, worum ich gebeten habe.“ „Ich werde Sie anzeigen“, fuhr die Angeklagte fort und drohte ihr auch verschleiert, den Inhalt der Chats mit anderen zu verbreiten. Ein anderes Profil soll unter anderem die Minderjährige kontaktiert haben, um sie dazu zu drängen, den Bitten der 35-Jährigen nachzukommen. Voller Angst hatte sie keine andere Wahl, als alle Profile zu sperren, von denen weiterhin Anfragen eingingen, und sich dann an ihre Eltern zu wenden. Kurz darauf wurde die Beschwerde bei der Postpolizei von Ancona eingereicht. Die durchgeführten Ermittlungen mit Kontrollen in sozialen Medien und dem Erwerb von IP-Adressen hatten den Kreis um den 35-Jährigen enger gemacht.

Im Jahr 2022 wurde der von der Anwältin Gabriele Galeazzi verteidigte Mann bereits vom Gericht in Lugano zu fünf Jahren (in erster Instanz) verurteilt, weil er ähnliche Taten gegen andere Minderjährige begangen hatte, die er wiederum über soziale Chats begangen hatte. Im Internet hätte er sich als Junge ausgegeben, der viel jünger war, als er chronologisch alt war. Mindestens vierzig Anklagepunkte wurden vom Schweizer Gericht angefochten.

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