Foligno, Streit an Bord des Zuges: Zwei Personen vom Polfer gemeldet

Foligno, Streit an Bord des Zuges: Zwei Personen vom Polfer gemeldet
Foligno, Streit an Bord des Zuges: Zwei Personen vom Polfer gemeldet

Foligno, 21. Mai 2024 – Die Eisenbahnpolizei von Foligno hat nach einer Intervention aufgrund eines Streits am Bahnhof von Foligno Anzeige gegen einen 31-Jährigen – einen nigerianischen Staatsbürger mit zahlreichen Polizeiakten – wegen der Straftat des ungerechtfertigten Besitzes von Gegenständen erstattet wegen Beleidigung und Unterbrechung des öffentlichen Dienstes sowie eines gambischen Staatsbürgers wegen Diebstahls.

Insbesondere wurden die Betreiber der Polfer-Sektion während spezifischer Überwachungsdienste innerhalb des Bahnhofsgeländes von der Abteilungsbetriebszentrale Ancona wegen eines vom Zugbegleiter angeforderten Eingriffs kontaktiert – eines Regionalzuges, der aus Ancona kam und nach Foligno fuhr –, der dies getan hatte berichtete von einem Streit zwischen zwei Männern, von denen einer mit einer Schere bewaffnet war.

Die vor Ort eingetroffene Polizei befragte die beiden Personen und erfuhr von dem 31-Jährigen, dass der Streit auf einen Diebstahl von 335 Euro zurückzuführen war, den der 23-Jährige am Vorabend gegen ihn begangen hatte.

Anschließend unterzogen die Bediener die beiden Probanden einer Kontrolle, die zu einem positiven Ergebnis führte.

Tatsächlich wurde bei dem 31-Jährigen eine Schere gefunden; Der 23-Jährige wurde jedoch im Besitz von 320 Euro Bargeld gefunden – versteckt in einem Schuh – und dann an den nigerianischen Staatsbürger zurückgegeben.

Aus diesen Gründen wurde der nigerianische Staatsbürger, der während des Streits auch das Schließen der Zugtüren blockiert und so die Abfahrt verzögert hatte, am Ende der rituellen Aktivitäten an die Justizbehörde wegen des Verbrechens des ungerechtfertigten Besitzes von Gegenständen verwiesen, die dazu in der Lage waren Zuwiderhandlung und Unterbrechung des öffentlichen Dienstes.

Der gambische Staatsbürger wurde jedoch wegen Diebstahls angezeigt.

Die Verdächtigen müssen bis zur endgültigen Verurteilung als unschuldig gelten.

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