Single Zes, Genehmigung des Steuergutschriftsantragsdekrets durch das staatliche Rechnungsamt

Das Dekret enthält die Durchführungsbestimmungen für die Gewährung des Beitrags in Form einer Steuergutschrift für Investitionen in der Sonderwirtschaftszone des Südens, d. h. der einzigen Sonderwirtschaftszone, die die Gebiete der Regionen Abruzzen, Basilikata, Kalabrien und Kampanien umfasst , Molise, Apulien, Sardinien, Sizilien.

„Ein ehrgeiziges Projekt, an das wir fest glaubten und das wir energisch unterstützten, überzeugt von den enormen Vorteilen, die es für das Unternehmersystem unserer südlichen Regionen bringen kann, ist jetzt voll einsatzbereit“, kommentiert der Senator von Forza Italia, Dario Damiani, Gruppenleiter in Der Haushalt der Kommission – Die einzige Sonderwirtschaftszone für acht südliche Regionen ist eine außergewöhnliche Chance für Unternehmen, echte Treiber der Realwirtschaft und wichtige Einheiten, die in der Lage sind, Arbeitsplätze und damit Wirtschaftswachstum und soziales Wohlergehen zu schaffen Europas, ein Umstand, der das Entwicklungspotenzial verstärkt, und jetzt ist diese neue Phase konkret im Gange, in der Unternehmen von Vereinfachungen mit einheitlicher Genehmigung und Steuergutschrift sowie anderen Vorteilen profitieren werden Die Sonderwirtschaftszone geht genau in Richtung der neuen Zentralität des Südens im euromediterranen Schlüssel.“

Alle Unternehmen, die bereits in der einzigen Sonderwirtschaftszone tätig sind oder sich dort niederlassen, können die Steuergutschrift für den Erwerb von Investitionsgütern in Anspruch nehmen. Die Steuergutschrift wird für Großunternehmen im größtmöglichen Umfang festgelegt, wie es die aktuelle Regionalbeihilfe-Charta 2022-2027 zulässt, und zwar insbesondere: für Investitionen in den Regionen Kalabrien, Kampanien, Apulien und Sizilien im Umfang von 40 % der anfallenden Kosten in Bezug auf förderfähige Investitionen; für Investitionen in den Regionen Basilikata, Molise und Sardinien in Höhe von 30 % der Kosten, die im Zusammenhang mit förderfähigen Investitionen angefallen sind.

Die Steuergutschrift kann mit De-minimis-Beihilfen und anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, sofern diese Kumulierung nicht zu einer Überschreitung der höchsten in den einschlägigen europäischen Referenzdisziplinen zulässigen Beihilfeintensität oder -höhe führt; Darüber hinaus kann sie im Rahmen der tatsächlich entstandenen Kosten mit anderen Fördermaßnahmen kumuliert werden, die nicht als staatliche Beihilfe gelten.

Um auf den Beitrag zugreifen zu können, müssen interessierte Parteien der Agentur der Einnahmen vom 12. Juni bis 12. Juli 2024 die Höhe der förderfähigen Ausgaben mitteilen, die ab dem 1. Januar 2024 angefallen sind und die sie voraussichtlich bis zum 15. November 2024 tragen werden.

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