Provinz Teramo. Beschlagnahme und Vernichtung von Lebensmittelnebenprodukten bei Schweinepest…

Provinz Teramo. Beschlagnahme und Vernichtung von Lebensmittelnebenprodukten bei Schweinepest…
Provinz Teramo. Beschlagnahme und Vernichtung von Lebensmittelnebenprodukten bei Schweinepest…

Eine Gesundheitsnachricht, die mindestens zwei Monate zurückliegen sollte. Nicht konforme Etikettierung, Beschlagnahme von Lebensmitteln oder Kochnebenprodukten in zwei von chinesischen Staatsbürgern geführten Unternehmen im Gebiet Vibrata in der Provinz Teramo. Bei weiteren Analysen hätte die örtliche Gesundheitsbehörde von Teramo das Vorhandensein des Schweinepestvirus festgestellt (Auch durch den Verzehr von möglicherweise infiziertem Fleisch wird das Virus nicht auf den Menschen übertragen.) Vernichtetes Material und Notiz zum Ministerium. Die Untersuchung und maximale Aufmerksamkeit würden das gesamte Staatsgebiet betreffen.
Allerdings gebührt Beifall der Kontrollkette zwischen NAS, ASL-Betreibern und IZS.
Wir erinnern uns daran, wie wichtig es ist, etwaige Lebensmittelzweifel zu melden und stets die Kadaver von Wildtieren zu melden, die getroffen wurden oder gestorben sind und die beispielsweise Überträger von Zoonosen sein könnten Hepatitis E (HEV), Schweinegrippevirus, Japanisches Enzephalitisvirus und Trichinellose).

In Italien betrafen Beschlagnahmungen von Produkten tierischen Ursprungs, bei denen das Schweinepestvirus vorhanden war, fast immer Lebensmittel chinesischer Herkunft.

20. Februar 2024.
In Bologna beschlagnahmten die NAS Carabinieri einen Doppelzentner unregelmäßiger Lebensmittel in einem Lager eines chinesischen Unternehmens. Nachfolgende Analysen ergaben, dass in einigen Snacks das Schweinepestvirus vorhanden war.

13. März 2024.
Die Carabinieri der Nas von Padua haben einen Chinesen, Leiter eines ethnischen Lebensmittelunternehmens im Camin-Gebiet von Padua, angezeigt, weil er mit dem „Schweinepestvirus“ infiziertes Fleisch zum Verkauf angeboten hatte. Dem Mann wurde außerdem eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 6.500,00 € wegen fehlender Rückverfolgung, mangelhafter hygienisch-hygienischer Bedingungen und nicht konformer Kennzeichnung sowie die Anordnung der behördlichen Sperrung zweier „illegaler“ Kühlräume und die gleichzeitige Beschlagnahmung von 2.490 kg Lebensmitteln tierischen Ursprungs vorgeworfen aus gesundheitlichen Gründen“.

Maximale Aufmerksamkeit und die Notwendigkeit, sich mit den zuständigen Behörden zu vernetzen.

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