Emilia Romagna: Unterstützung für widerstandsfähige Obstgärten – Wirtschaft und Politik

Emilia Romagna: Unterstützung für widerstandsfähige Obstgärten – Wirtschaft und Politik
Emilia Romagna: Unterstützung für widerstandsfähige Obstgärten – Wirtschaft und Politik

Der Region Emilia-Romagnamit Dgr n. 1815/24, ha öffentliche Bekanntmachung genehmigt Regionaljahr 2024 im Zusammenhang mit der Srd01-Intervention „Landwirtschaftliche Produktivinvestitionen für die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen – Widerstandsfähige Obstgärten” der Programmergänzung für die Entwicklung des ländlichen Raums des strategischen Programms der GAP 2023-2027, Region Emilia Romagna, EU-Verordnung Nr. 2115/2021.

Die Intervention Srd01 – Resilient Orchards verfolgt das Ziel der Förderung Nachhaltigkeit globale Obstbauunternehmen durch die kontextbezogene Erstellung von neue Obstanpflanzungen ausgestattet mit spezifischen aktive Verteidigungsinstrumente die den Schutz des Produktionspotenzials fördern, das den Auswirkungen des Klimawandels, Pflanzenkrankheiten und Naturkatastrophen ausgesetzt ist.

An wen richtet sich die Ankündigung?

ICH Begünstigter Förderberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmer, natürliche oder verbundene Unternehmen gemäß Artikel 2135 des Bürgerlichen Gesetzbuches, mit Ausnahme von Unternehmern, die ausschließlich Forst- und Aquakulturtätigkeiten ausüben und dies zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags der Fall sind Professioneller Agrarunternehmer (Iap) oder Direktlandwirt (Cd).

Agrarbetriebe, die ebenfalls als solche gelten „Sammeleigentum“ an der öffentlichen Bekanntmachung ausschließlich für Investitionen teilnehmen können, die der unmittelbaren Verwaltung der verwalteten Grundstücke dienen und nicht der Abtretung unterliegen.

Sie werden nicht darauf zugreifen können Zur Interventionsart gehören Unternehmen mit einem landwirtschaftlichen Geschäftsentwicklungsplan (PSA) und einem entsprechenden laufenden Investitionsplan (PI) für die Interventionsarten 6.1.01/4.1.02 oder Sre01/Srd01 – Junglandwirte.

So nehmen Sie teil

Jedes Unternehmen muss einen Pi vorlegen, der ausschließlich Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anlage neuer Obstplantagen umfasst, unbedingt begleitet von mindestens zwei aktiven Schutzsystemen vor Pflanzenkrankheiten/Naturkatastrophen und/oder der Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels.

Förderfähige Interventionen

Die förderfähigen Interventionen sind die folgenden:

  • Bau neuer Obstgärten nur mit Vermehrungsmaterial, das im Besitz einer nationalen freiwilligen Zertifizierung ist, sofern in der Bekanntmachung nichts anderes angegeben ist;
  • Kauf und Implementierung von mindestens zwei aktiven Verteidigungssystemen ausgewählt aus Folgendem: Abwehr von Dürre (Bewässerungssysteme/Betriebsreservoirs zur Bewässerungsnutzung); Anti-Hagel-System; Systeme zur Verhinderung von Schäden am Obstproduktionspotenzial durch Frühlingsfröste, ausführlich beschrieben in der Ausschreibung; Systeme mit Kombinationen oder Multifunktionsnetzen (Insektenschutznetze, Regenschutznetze);
  • allgemeine technische Kostenwie z. B. Honorare von Fachleuten oder Beratern, die mit den in den vorherigen Punkten genannten Eingriffen verbunden sind, in einer Höhe, die den in den Warnungen der Preisliste für Arbeiten und Eingriffe in der Landwirtschaft festgelegten Prozentsatz nicht übersteigt.

Die genehmigten PIs müssen innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Mitteilung des Gesetzes zur Gewährung der Unterstützung abgeschlossen sein.

Der Beitrag

Il Beitrag Sie wird auf der Grundlage der im Rahmen der Untersuchung als erstattungsfähig erachteten Ausgaben berechnet, für die die folgenden Höchstgrenzen ohne Mehrwertsteuer festgelegt sind:

  • 10.000,00 Euro in einem benachteiligten Gebiet und 20.000,00 Euro in anderen regionalen Gebietsgebieten als Mindestgrenze;
  • Als Höchstgrenze gilt ein Betrag von 1.500.00,00 Euro.

Das Unternehmen hat das Recht, einen PI über einen Betrag vorzulegen, der über der förderfähigen Ausgabenobergrenze liegt, unbeschadet der Tatsache, dass dieser Betrag auf die festgelegte Obergrenze zurückgeführt wird.
Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben für jeden Begünstigten der Srd01-Intervention für die Dauer des gesamten Programmplanungszeitraums beträgt 3.000.000,00 €.

Die für die öffentliche Bekanntmachung bereitgestellten finanziellen Mittel belaufen sich auf Euro 23.000.000,00.
Der Unterstützungssatz ist gleich 60 % der förderfähigen Kosten der Investition.

Es wird darauf hingewiesen Ausgaben, die im Rahmen des ELER finanziert werden, können nicht durch andere Finanzierungsarten aus dem Haushalt der Europäischen Union gefördert werden.

Eine aus dem ELER finanzierte Maßnahme kann mehrere Formen der Unterstützung aus dem PSP und anderen Fonds gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 oder durch andere Unionsinstrumente nur dann, wenn der kumulierte Gesamtbetrag, der mit den verschiedenen Formen der Unterstützung gewährt wird, die maximale Beihilfeintensität oder den für die betreffende Interventionsart geltenden Beihilfebetrag gemäß den Bestimmungen in Titel III nicht überschreitet der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115; in solchen Fällen dieselben Ausgabenposten, die aus einem anderen in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 genannten Fonds oder aus einem anderen Unionsinstrument oder aus dem PSP gefördert wurden.

Vorhaben, die mit den in der Bekanntmachung zugewiesenen Mitteln finanziert werden, können durch nationale Förderprogramme (staatliche oder regionale) oder andere öffentliche Zuschüsse, einschließlich Steuergutschriften, bis zu einem Höchstbetrag von 20 %, berechnet auf jede einzelne Investition/Rechnung, als zulässiger Höchstbetrag gefördert werden Beihilfeintensität gemäß den Bestimmungen des Artikels 73 Absatz 4 Buchstabe a) der EU-Verordnung Nr. 2021/2015 und Artikel 6, Absatz 1 – Buchstabe g) beträgt 80 %.

Jeder Bewerber kann einreichen nur eine Frage auf dem Hinweis.

Fristen für die Einreichung von Bewerbungen

Der Antrag auf Förderung muss gestellt werden ab dem Datum der Öffnung des jeweiligen Formulars Agrea-Informationssystem (Siag), die auf der regionalen Website – Landwirtschaftsportal – kommuniziert wird bis zum 28. Februar 2025, 13.00 Uhr.

Vor Einreichung des Förderantrags muss der Anbauplan (PCG) 2024 durch Unterzeichnung des im Register hochgeladenen spezifischen Validierungsformulars, das sich auf alle Parzellen beziehen muss, die sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags im Besitz des Unternehmens befinden.

Weitere Informationen sind verfügbar in diese Webseite.


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