Die vorgesehenen Beschränkungen zur Eindämmung von Smog und zur Verbesserung der Luftqualität in der Wintersaison treten am Dienstag, 1. Oktober, in der Emilia Romagna in Kraft und bleiben bis zum 31. März 2025 in Kraft.
Zu den Strukturmaßnahmen – gültig für alle Tieflandgemeinden der Region – gehören wie im letzten Winter: Heizbeschränkungen (19 Grad für Wohnungen, Büros, Freizeit- und Religionsaktivitäten, gewerbliche Aktivitäten, Sportaktivitäten; 17 Grad für Industrie- und Handwerksbetriebe), Verbote zum Verbrennen im Freien zu Unterhaltungszwecken (Lagerfeuer, Feuerwerk) mit Ausnahme von Grillabenden, Verbot des Verbrennens von Pflanzenresten (mit einigen Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen möglich), Verbot der Verwendung von Wärmeerzeugern aus Biomasse (Kamine, Kamine, Öfen) mit Energie Leistungsklasse unter 3 Sternen (falls eine alternative Heizmethode vorhanden ist).
Im Hinblick auf die Mobilität gilt in städtischen Gebieten, die durch besondere Schilder gekennzeichnet sind, ein Verkehrsverbot für alle Dieselfahrzeuge mit einer Emissionsklasse unter Euro 4 (einschließlich), für Benzinfahrzeuge mit einer Emissionsklasse unter Euro 2 (einschließlich) und für die Zeit von 8.30 bis 18.30 Uhr Einschließlich Dual-Fuel-Fahrzeuge, Mopeds und Motorräder der Kategorie niedriger als Euro 1. In Notzeiten erstreckt sich das Nutzungsverbot auf Biomasse-Wärmeerzeuger der 4-Sterne-Klasse und es wird ein Verbot der Ausbringung von Gülle mit nicht ökologisch nachhaltigen Techniken eingeführt.
Für Lugo (Gemeinde mit einer Bevölkerung von mehr als 30.000 Einwohnern) Es gilt ein Verkehrsverbot auch für Euro 5-Dieselfahrzeuge im Falle der Aktivierung von Notfallmaßnahmen und an allen Sonntagen, mit Ausnahme von Sonntag, dem 8. Dezember.
Was die Verkehrsbeschränkungen anbelangt, beachten Sie bitte, dass seit dem 1. Januar 2023 der Move-In-Dienst aktiv ist, der durch die Installation einer Blackbox, wenn keine Notfallmaßnahmen aktiviert werden, den Verkehr selbst der umweltschädlichsten Fahrzeuge innerhalb präziser Grenzen ermöglicht der jährlichen Fahrleistung. Weitere Informationen zum Move-In-System finden Sie auf der Website gioneer.it/move-in.
Notfallmaßnahmen – d. h. Maßnahmen, die nur bei Überschreitung der Grenzwerte zur Luftqualitätskontrolle ergriffen werden – werden umgehend mitgeteilt, um die Bürger zu informieren, und zwar mit weiteren Einzelheiten zu den ergriffenen Maßnahmen.