OSIMO – Die Carabinieri der operativen und radiomobilen Einheit der Firma Osimo haben in Zusammenarbeit mit Kollegen der Firma Cerignola eine Anordnung zur Anwendung der vorsorglichen Maßnahme der Aufenthaltspflicht für Angehörige erlassen von zwei jungen Bewohnern in Cerignola, von 21 bzw. 20 Jahren, ausgestellt vom GIP des Gerichts von Ancona auf Antrag der Staatsanwaltschaft.
Den beiden wird vorsätzlicher schwerer Diebstahl vorgeworfen, insbesondere im Zusammenhang mit einer Reihe von Autodiebstählen in den Marken und den Abruzzen.
Die insgesamt sieben Diebstähle, von denen fünf aus Gründen der örtlichen Zuständigkeit unter die Bestimmung fallen, wurden zwischen März und Mai dieses Jahres begangen.
Vier davon ereigneten sich in Castelfidardo, zwei in Pescara und einer in Giulianova.
Die Vorgehensweise der Diebe war besonders ausgefeilt: Das aus zwei bis vier Personen bestehende „Team“ verließ Cerignola am späten Abend und kam in die Regionen Mittelitaliens, um die Diebstähle durchzuführen.
Die Vorgehensweise umfasste eine gründliche Inspektion, gefolgt vom Einbruch und Austausch der Steuergeräte der Zielwagen, eine Operation, die immer in den Nachtstunden durchgeführt wurde.
Anschließend fuhr einer der Verdächtigen, der ein „Relais“-Fahrzeug steuerte, das gestohlene Fahrzeug in Richtung Foggia und warnte den Fahrer des gestohlenen Fahrzeugs über spezielle Telefone vor der möglichen Anwesenheit der Polizei.
Im Raum Foggia angekommen, wurden die gestohlenen Autos sofort demontiert und die Ersatzteile auf den Schwarzmarkt gebracht.
Der Gesamtwert der gestohlenen Fahrzeuge wurde auf rund 140.000 Euro geschätzt, die Schäden sind durch eine Versicherung gedeckt.
Bei der Anordnung der Sicherungsmaßnahme betonte das GIP des Gerichts von Ancona die Professionalität der beiden beteiligten Jugendlichen, insbesondere des 21-Jährigen, der der Polizei aufgrund konkreter Präzedenzfälle bereits bekannt war. Ihre umfassende Beteiligung an der Diebstahlskette wurde als entscheidend für die Befeuerung des lukrativen Marktes für illegale Ersatzteile angesehen.
Gegen eine dritte Person wird im selben Strafverfahren ermittelt, es wurden jedoch keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorsichtsmaßnahme während der Vorermittlungsphase getroffen wurde und die Empfänger daher bis zur Verkündung eines endgültigen Urteils als unschuldig gelten.
Das berichtet lanuovariviera.it