Heute Morgen hat die DIA eine Anordnung ausgeführt, mit der das GIP des Gerichts von Bari nach der präventiven Befragung, die in der seit August geltenden neuen Gesetzgebung (Gesetz 9. August 2024, Nr. 114) vorgesehen ist und am 30. September letzten Jahres stattfand, Für 9 Personen wurde vorsorgliche Inhaftierung (Gefängnis und Hausarrest) angeordnet und für 6 weitere Personen wurde eine Aufenthaltsverpflichtung verhängt. Gegen alle wird im Rahmen der SED-Operation ermittelt, die von der DIA durchgeführt und von der Anti-Mafia-Bezirksdirektion von Bari geleitet wird.
Die in Foggia, Neapel, San Severo, Manfredonia und in den Provinzen Pescara, Campobasso (im Raum Termoli), Venedig und BAT festgenommenen Verdächtigen wurden gemäß dem anklagenden Ansatz des DDA von Bari vom Ermittlungsrichter voll und ganz akzeptiert unbeschadet einer etwaigen notwendigen Beurteilung in den weiteren Phasen des Verfahrens unter Einbeziehung der Verteidigung das Vertriebsnetz der riesigen Mengen reinen Kokains (Umsatz von etwa 3,5 Millionen Euro) gebildet hätte, mit denen der Verein gehandelt hat, und zwar unabhängig von der vorherigen Vorsichtsmaßnahme Am 23. September führte die DIA einen Sorgerechtsbeschluss durch, der zu 12 Festnahmen (11 im Gefängnis und 1 unter Hausarrest) sowie zur vorbeugenden Beschlagnahme von Vermögenswerten im Gesamtwert von über 800.000 Euro führte.
Das Verfahren befindet sich noch in der Vorermittlungsphase und daher muss die eventuelle Schuld an den mutmaßlichen Straftaten im Rahmen des Kreuzverhörs mit der Verteidigung der Verdächtigen während des Prozesses geklärt werden.