Das ändert sich mit der „Vorschussverordnung“ – Nordest24

UDINE – Confagricoltura Fvg berichtet, dass das Inkrafttreten des Regierungserlasses „Vorschüsse“ mit sich gebracht hat Neuheit wichtig für Agrotourismusbetriebe, die Gastfreundschaft anbieten. In der Region gibt es ca 700 die beteiligten Unternehmen. Tatsächlich werden Verwalter von Kurzzeitvermietungen und touristischen Vermietungen, einschließlich Bauernhäusern, dies tun 60 Tagealso von 2. Novemberum sich an die neuen Sicherheitsvorschriften anzupassen.

Sicherheitspflichten für Agrotourismus

Die neuen Vorschriften sehen die obligatorische Installation von vor Gasdetektoren und Kohlenmonoxidanlagen, ausgestattet mit Warnsignalen. Darüber hinaus müssen tragbare Feuerlöscher an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen vorhanden sein, jeweils mit einem Feuerlöscher 200 Quadratmeter einer Etage oder eines Bruchteils und mindestens eine pro Etage. Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind lediglich die Vermieter von Immobilieneinheiten ohne Gasversorgungsanlage, bei denen keine Risiken im Zusammenhang mit Gasemissionen bestehen.

Sanktionen und Kontrollen

Die Strafen für diejenigen, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten, sind unterschiedlich 600 bis 6.000 Euro für jeden bestätigten Verstoß. Die Kontrollen liegen in der Verantwortung der örtlichen Polizei, während die Einnahmen aus den Bußgeldern für lokale Investitionen verwendet werden, insbesondere für die Tourismuspolitik und die Abfallwirtschaft.

Vereinfachungswünsche von Confagricoltura

„Das Gesetz zielte darauf ab, kurzfristige Vermietungen zu bekämpfen, die den Steuerbehörden oft unbekannt sind und stattdessen die Pflichten für Ferienhöfe weiter verschärfen.“ Genau aus diesem Grund – betont der Präsident von Confagricoltura Fvg, Philip Thurn Valsassina – auch über unseren Verein LandwirtWir haben das zuständige Ministerium um Erleichterungen für den Agrotourismus gebeten. Wir möchten jedoch das Risiko mündlicher Verwarnungen oder Sanktionen für ländliche Gastgewerbebetriebe vermeiden und haben daher – so der Präsident weiter – einen speziellen Beratungsdienst zum Thema Sicherheit am Arbeitsplatz aktiviert, bei dem unsere Techniker von Experten auf diesem Gebiet unterstützt werden. Alberto Rupil.

Kostenlose Unterstützung und Beratung

Daher durch Beratungstätigkeit SissarMit der von der Region finanzierten Maßnahme können wir den Betreibern völlig kostenlos eine erste Einschätzung des „Gesundheitszustands“ des Unternehmens im Hinblick auf die Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Unternehmen, die an dem Dienst interessiert sind, können ihre Teilnahme an der E-Mail-Adresse [email protected] mitteilen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Regelungen einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Sicherheit im Urlaub auf dem Bauernhof darstellen, es ist jedoch unerlässlich, Vereinfachungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Unternehmen in der Branche nicht noch weiter zu belasten. Confagricoltura Fvg setzt sich dafür ein, die Betreiber durch gezielte Beratung zu unterstützen und so ein angemessenes Maß an Sicherheit und die Einhaltung der neuen Gesetze zu gewährleisten.

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