Bundesrat: Der Ausschluss von Ancona ist offiziell

Nun hat Bürgermeister Silvetti die Aufgabe, einen neuen Käufer zu finden, um wieder bei den Amateuren durchstarten zu können

Nach der Absage von Covisoc ist nun auch der Bundesratsentscheid gefallen: Ancona wurde von der nächsten Serie-C-Meisterschaft ausgeschlossen. Der Traditionsklub muss daher erneut bei den Amateuren antreten.

Nun wird der FIGC Bürgermeister Silvetti anweisen, nach einem neuen Projekt zu suchen, möglicherweise durch eine öffentliche Ausschreibung, an der keines der Mitglieder des letzten Clubs teilnehmen kann.

Sobald ein möglicher Käufer gefunden wurde, muss für die vom Bürgermeister von Ancona ausgewählte neue Immobilie eine überzählige Registrierung in der Serie D-Meisterschaft oder in der entsprechenden Excellence-Meisterschaft beantragt werden, je nach nicht rückzahlbarem Fonds.

Nachdem der Ausschluss von Ancona nun ratifiziert wurde, erinnern wir uns daran, dass die U23 von Mailand davon „profitieren“ wird. Kein Team der Serie D, das die Playoffs seiner jeweiligen Gruppe gewonnen hat, wird zurückgezogen. Tatsächlich war der Klub aus den Marken der einzige, der von der nächsten Meisterschaft der Serie C ausgeschlossen wurde.

Die Zukunft von Ancona nach dem Bundesrat: Was die Verordnung sagt

Das oben aufgeführte Verfahren ist im Einzelnen in Artikel 52 Absatz 10 NOIF, also den Internen Organisationsregeln der FIGC, geregelt. Nachfolgend berichten wir über den Teil, der Sie interessiert. „Im Falle einer Nichtzulassung zu den Meisterschaften der Serie A, Serie B und Serie C kann der Bundespräsident im Einvernehmen mit dem Präsidenten des LND und nach Stellungnahme der zu diesem Zweck eingesetzten Kommission die Stadt des Vereins zulassen nicht zur Teilnahme mit seinem eigenen Verein an einer LND-Meisterschaft zugelassen, auch nicht in überzähligen Fällen, vorausgesetzt, dass derselbe Verein:

a) die vom jeweiligen Komitee festgelegten Anforderungen für die Registrierung in der Meisterschaft erfüllt;
b) keine Mitglieder und/oder Direktoren hat, die in den letzten 5 Jahren die Funktion eines Gesellschafters, Direktors und/oder Managers mit Vertretungsbefugnis im Bundeskontext innehatten, in Unternehmen, für die Ausschlussmaßnahmen aus der jeweiligen Meisterschaft gelten oder Widerruf der Mitgliedschaft im FIGC.
Ist die Teilnahme an der Interregionalen Meisterschaft oder der Regionalen Exzellenzmeisterschaft zulässig, muss der Verein einen Beitrag an die FIGC entrichten, im ersten Fall mindestens 300.000,00 Euro und im zweiten Fall mindestens 100.000,00 Euro. Der Präsident hat das Recht, im Einvernehmen mit den Vizepräsidenten der FIGC, dem Präsidenten der Amateurliga und den Präsidenten der technischen Komponenten einen Beitrag festzulegen, der über dem oben genannten Mindestbetrag liegt
„.

PREV „Lasst uns die Hoffnung für Avellino neu entfachen“
NEXT Wir stimmen für 142 Bürgermeister. Von Civitavecchia bis Tivoli: Hier sind die Wahllokale geöffnet