HINWEIS DER REGION VENETI FÜR KULTURELLE, KREATIV- UND AUDIOVISUELLE UNTERNEHMEN

Mittwoch, 26. Juni 2024

HINWEIS DER REGION VENETI FÜR KULTURELLE, KREATIV- UND AUDIOVISUELLE UNTERNEHMEN

Für Sie Kultur-, Kreativ- und audiovisuelle Unternehmen in Venetien Es gibt eine neue Möglichkeit, die durch die spezifische Mitteilung der Region dargestellt wird.

Die Begünstigten müssen bestimmten ATECO-Sektoren angehören und das Projekt muss die Bewertungskriterien erfüllen, zu denen die Innovationsfähigkeit des Projekts, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit und die territoriale Auswirkung gehören.

Der Der Beitrag ist nicht rückzahlbarmit einem Mindestbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben von 15.000,00 Euro.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Hauptaspekte der Mitteilung.

Begünstigte
Die Begünstigten der Ausschreibung sind Kultur-, Kreativ- und audiovisuelle Unternehmen mit Sitz in der Region Venetien. Teilnehmen können sowohl bereits etablierte Unternehmen (KMU, auch Freiberufler) als auch Gründer von Neugründungen, die bei positivem Ausgang der Bewerbung innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Rankings gegründet werden müssen.

Handelt es sich um ein bereits gegründetes Unternehmen, muss es im Handelsregister der für das jeweilige Gebiet zuständigen Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragen werden spätestens um 12 (zwölf) Monate ab Beginn der Frist für die Einreichung des Antrags.

Das antragstellende Unternehmen muss den Nachweis regelmäßiger Sozialversicherungs- und Sozialbeiträge an INPS, INAIL und die Sozialversicherungskassen der Fachkräfte erbringen.

ATECO-Codes
Die förderfähigen Wirtschaftstätigkeiten müssen mit den in Anhang A1 der Bekanntmachung angegebenen primären und/oder sekundären ATECO 2007-Codes klassifiziert werden. Einige Beispiele Zu den berechtigten ATECO-Codes gehören:

  • 90.01: Künstlerische Darstellungen
  • 90.02: Unterstützungsaktivitäten für künstlerische Darstellungen
  • 90.03: Künstlerische und literarische Schöpfungen
  • 91.01: Bibliotheks- und Archivaktivitäten
  • 91.02: Museumsaktivitäten
  • 59.11: Produktionsaktivitäten für Filme, Videos und Fernsehprogramme
  • 71.11: Aktivitäten von Architekturbüros
  • 90.02.01: Vermietung mit Betreiber von Strukturen und Ausrüstung für Veranstaltungen und Shows

Förderfähige Ausgaben:

  • für produktive Investitionen: Kauf von Maschinen, Anlagen, Geräten, Software.
  • für die Renovierung und Anpassung der Räumlichkeiten: einschließlich Bau- und Anlagenarbeiten.
  • zur Beratung: Fachliche Unterstützung bei der Unternehmensgründung und -gründung.
  • für Werbung und Kommunikation: Entwicklung von Marketing- und Kommunikationsstrategien.
  • für die Bildung: Kurse und Schulungsaktivitäten für das Personal.

Die Kosten müssen ab dem Tag nach der Eintragung als aktives Unternehmen in das Handelsregister der Handelskammer anfallen und bezahlt werden. Die Ausgaben sind ab dem Datum der Eintragung der örtlichen Einheit/Betriebszentrale in Venetien in das Unternehmensregister erkennbar, sofern sie bei der Einreichung des Förderantrags fehlen.

Der Wert der Eingriffe muss, bezogen auf die gemäß dieser Bekanntmachung als förderfähig erachteten Ausgaben, zwischen mindestens 15.000,00 € und höchstens 100.000,00 € liegen.

Das zur Förderung zugelassene Projekt muss bis zum 31. Oktober 2026 abgeschlossen und betriebsbereit sein.

Bedingungen für die Einreichung des Antrags
Die Frist zum Ausfüllen und Einreichen des Förderantrags beginnt voraussichtlich ab 10.00 Uhr 4. Juli 2024 und wird bis zum 17. September 2024, 17 Uhr, aktiv sein.

Die Anträge müssen ausgefüllt und über das Portal der Region Venetien gesendet werden, zusammen mit unterstützenden Unterlagen (z. B. Projektvorschlag, Steuererklärung).

Erwarteter Beitrag
Der Vorteil in Form von Der nicht rückzahlbare Beitrag beträgt 70 %. der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Realisierung des Vorhabens und wird bis zu einer Höchstgrenze von 70.000,00 € gewährt.

Bewertung von Bewerbungen
Das Bewerbungsverfahren gliedert sich in verschiedene Phasen, in denen jeweils spezifische Bewertungskriterien zugrunde gelegt werden:

  1. Berechtigungsprüfung. Formale Kontrolle der Dokumentation sowie subjektiver und objektiver Anforderungen;
  2. technische Bewertung. Qualitative Prüfung von Projektvorschlägen anhand vordefinierter Kriterien;
  3. Bildung der Rangliste. Klassifizierung der förderfähigen Bewerbungen anhand der erzielten Punktzahlen.

Evaluationskriterien

  • Bewertung des vorschlagenden Unternehmens
  • Qualität und Innovationskraft des Projekts: Bewertung der Fähigkeit des Projekts, Innovation und Mehrwert für den Kultur- und Kreativsektor zu bringen.
  • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit: Analyse der finanziellen Nachhaltigkeit des Projekts und der Fähigkeit des Unternehmens, die Investition zu unterstützen.
  • Territoriale Auswirkungen: Berücksichtigung der positiven Auswirkungen des Projekts auf die lokale Region im Hinblick auf die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Entwicklung.
  • Übereinstimmung mit den Zielen der Ausschreibung: Überprüfung der Kohärenz des Projekts mit den spezifischen Zielen und Vorgaben der Ausschreibung.
  • Projektkommunikationsstrategie

Hilfsprogramm
Die Beitragsgewährung erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 relativ auf „De-minimis“-Beihilfen„, die einen maximalen Gesamtbeihilfebetrag festlegt, der einem einzelnen Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Geschäftsjahren zu zahlen ist.

Kumulierbarkeit der Hilfe
Eine Kumulierung der Beiträge mit anderen öffentlichen Leistungen, die nicht als staatliche Beihilfe gelten, ist möglich, sofern der Gesamtbetrag den Gesamtwert der finanzierten Güter oder Dienstleistungen nicht übersteigt und die in den einschlägigen Vorschriften festgelegten Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.

Zahlungsbedingungen
Der Beitragszahlungsprozess umfasst die Prüfung der Förderfähigkeit der gemeldeten Ausgaben und den Abschluss des Vorermittlungsverfahrens innerhalb von 80 Tagen nach Einreichung des Antrags.

Um die Zahlung des Beitrags zu erhalten, muss der Begünstigte seinen Beitrags-, Sozialversicherungs- und Sozialversicherungspflichten nachkommen und darf keine ausstehenden Rückforderungsanordnungen für die von der Europäischen Kommission für rechtswidrig erklärten Beihilfen haben.

Kontrollen und Kontrollen
Die Region und AVEPA
kann Kontrollen durchführen während der Umsetzung des Projekts und in den drei Jahren nach dessen Abschlussum die Übereinstimmung der angefallenen Ausgaben und die korrekte Umsetzung der finanzierten Interventionen zu überprüfen.

Der Begünstigte muss behalten alle projektbezogenen Unterlagen für zehn Jahrei ab Auszahlung des Beitrags und muss Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Behörden ermöglichen.

Confcommercio Vicenza Schreibtisch
Für weitere Informationen und Unterstützung steht Ihnen der Call- und Sozialhilfeschalter des Confcommercio Vicenza zur Verfügung (Tel. 0444 964300).

ACHTUNG: Die Nachricht bezieht sich auf das oben unter dem Titel angegebene Veröffentlichungsdatum des Artikels. Die enthaltenen Informationen können sich daher im Laufe der Zeit ändern, über die nicht auf dieser Seite, sondern in späteren Mitteilungen berichtet wird, oder nicht mehr aktuell sein.

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