Rondini auf dem Mondeggi-Anwesen, in der Region und Metrocity geht der Alarm los

Rondini auf dem Mondeggi-Anwesen, in der Region und Metrocity geht der Alarm los
Rondini auf dem Mondeggi-Anwesen, in der Region und Metrocity geht der Alarm los

Die Metropole Florenz, Eigentümerin des Mondeggi-Anwesens, „vertreibt die Schwalben mitten in der Brutzeit aus dem Schuppen von Podere Cuculio“. Dies wurde in einer Notiz von Grig – Legal Intervention Group angegeben. Der Umweltverband erklärt, dass die Metrocittà „in den letzten Tagen einen experimentellen Eingriff gestartet hat, der den Absichten zufolge dazu führen soll, dass sich die Schwalben in einer temporären Struktur niederlassen, in der künstliche Nester geschaffen und einige Nester aus dem Schuppen verlegt wurden.“ Offensichtlich haben sie die Schwalben nichts gefragt und wandern im Stall auf der Suche nach dem nicht mehr existierenden Nest umher, um nicht auf das natürliche Ende der Brutzeit (September) warten zu müssen und den Schuppen bald abreißen zu können möglich im Rahmen eines großen Sanierungsprojekts des gesamten Anwesens. Es ist schwierig, dies alles nicht als absichtliche Störung des Nestbaus zu betrachten.

Nachdem die Grig „einen konkreten Bericht erhalten hatte, leitete sie gestern“ eine Anfrage zur Überprüfung der aktuellen Situation und der Auswirkungen auf die Nistplätze an das Umweltministerium, die Region Toskana, die Metropole Florenz, die Gemeinde Bagno a Ripoli usw. weiter Carabinieri-Forstwirtschaft, die die Staatsanwaltschaft über die Aspekte der Zuständigkeit informiert.“ Grig erinnert sich dann daran, dass er am 12. Mai einen ähnlichen Antrag auf Verabschiedung von Maßnahmen zum Schutz der Brutstätten von Schwalben an das Umweltministerium gerichtet hatte, das daraufhin die Region, die Metropole und die Gemeinde Bagno a Ripoli aufgefordert hatte, „zu sein.“ über die aktuelle Situation und die beschlossenen Maßnahmen informiert.“

Abschließend weist Grig darauf hin, dass „die Störung/Beschädigung/Tötung von Vogelarten während der Brutzeit auch mögliche Straftaten umfassen kann, insbesondere gemäß Art. 544ter des Strafgesetzbuches. Es kostet nichts – so kommt er zu dem Schluss –, dies aufzuschieben.“ Abbrucheingriffe nach dem Flüggewerden der Küken“.

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