Mehrwertsteuerbetrug bei Autoersatzteilen, Beschlagnahme von 650.000 Euro für einen Unternehmer aus Carpi

Mehrwertsteuerbetrug bei Autoersatzteilen, Beschlagnahme von 650.000 Euro für einen Unternehmer aus Carpi
Mehrwertsteuerbetrug bei Autoersatzteilen, Beschlagnahme von 650.000 Euro für einen Unternehmer aus Carpi

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Warenwert über 650.000 Euro. Dabei handelt es sich um den Betrag der Beschlagnahme gegen einen Unternehmer aus Carpi, gegen den wegen Nichtabgabe der Mehrwertsteuererklärung und Verheimlichung oder Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen ermittelt wird, und zwar in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zweier Unternehmen, die im Bereich der Vermarktung von Ersatzteilen für Fahrzeuge tätig sind .

Die vorsorgliche Maßnahme wurde im Anschluss an zwei von der Guardia di Finanza des Unternehmens Carpi durchgeführte Steuerprüfungen erlassen, bei denen die Existenz eines betrügerischen Plans zur Steuerhinterziehung unter Missachtung der Steuervorschriften aufgedeckt werden konnte.

Indem die beiden Unternehmen zeitlich nacheinander ausgenutzt wurden, um Beziehungen zu denselben Kunden und Lieferanten zu pflegen, sah das System den Kauf von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge vor, die von der Mehrwertsteuer befreit waren, und deren Bestimmung auf Märkten außerhalb der Europäischen Union geltend gemacht wurde: In Wirklichkeit waren die Waren damals an italienische Unternehmen verkauft und Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausgestellt, die eingezogen, aber nicht an die Staatskasse abgeführt wurde. Aufgrund der Steuerhinterziehung konnten die beiden Unternehmen daher besonders vorteilhafte Verkaufspreise anwenden und so den freien Wettbewerb zwischen den Betreibern der Branche verändern.

Auf der Grundlage der ermittelten Beweisquellen beantragte die Staatsanwaltschaft die Anwendung der eigentlichen Sicherungsmaßnahme beim Ermittlungsrichter des Gerichts von Modena, der ein Dekret erließ, mit dem die vorbeugende Beschlagnahme der Gewinne aus den umstrittenen Straftaten angeordnet wurde. Da die finanziellen Mittel und Unternehmensanteile des Verdächtigen im Bundesstaat San Marino bekannt wurden, wurde auch der Kanal der justiziellen Zusammenarbeit für die gleichzeitige Vollstreckung der Bestimmung im Ausland aktiviert.

In der Folge wurden, auch dank der aktiven Mitwirkung der betreffenden ausländischen Justizbehörde, Beträge aus Girokonten und Unternehmensanteilen im Gesamtwert von rund 100.000 Euro sowie Schmuck, wertvolle Uhren und andere Wertgegenstände beschlagnahmt in einem Schließfach im Bundesstaat San Marino.

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