Faenza, der Kindermarkt, kehrt vom 4. Juli bis jeden Donnerstag im Monat auf die Piazza del Popolo zurück

Faenza, der Kindermarkt, kehrt vom 4. Juli bis jeden Donnerstag im Monat auf die Piazza del Popolo zurück
Faenza, der Kindermarkt, kehrt vom 4. Juli bis jeden Donnerstag im Monat auf die Piazza del Popolo zurück
Der Kindermarkt von Faenza kehrt ab dem 4. Juli für jeden Donnerstag des Monats auf die Piazza del Popolo zurück

Der Kindermarkt „Einer für alle, alle für einen“ kehrt diesen Sommer auf die Piazza del Popolo zurück. Vom 4. bis 25. bietet diese gemeinnützige, gewinnorientierte Initiative jeden Donnerstag die Möglichkeit, gebrauchte Gegenstände von geringem Wert (von Kindern hergestellte Kunsthandwerksprodukte, Spielzeug, Zeitungen, gebrauchte Bücher oder gebrauchte Accessoires für Kinder) auszutauschen und anzubieten. . Um teilzunehmen, können Sie sich an den Rat der Freiwilligen und Vereine der Romagna Faentina wenden (über Laderchi, 3, Tel. 0546/27206 oder [email protected]). Obligatorische Anmeldungen erfolgen ausschließlich über die folgende E-Mail-Adresse: [email protected] von Freitag um 15 Uhr bis Dienstag um 23 Uhr. Vor jeder Buchung per E-Mail erhalten Sie als Antwort die nicht änderbare Stellplatznummer, basierend auf der Buchungsreihenfolge bei Erreichen der maximalen Anzahl verfügbarer Plätze. Bei Buchung am letzten Donnerstag im Monat werden diejenigen bevorzugt, die für die vorangegangenen Tage nicht buchen konnten, daher wird die Stellplatznummer erst nach Ablauf der Anmeldefrist vergeben. Ab 18:00 Uhr erscheinen Sie mit Ihrer Reservierung an der Beratungsstation und erhalten Ihren Ausweis. Danach können Sie Ihren Platz einnehmen und mit dem Aufbau beginnen. Nur Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren können ihre Objekte in Begleitung oder Unterstützung einer einzelnen Person über 18 Jahren (Angehöriger oder Erwachsener) ausstellen. Kinder, die öffentliche und private Sozialrehabilitationszentren in der Romagna Faentina besuchen, werden ohne Altersbeschränkung aufgenommen, sofern sie von ihren Assistenten begleitet werden. Der Einsatz von Ton- oder Musikanlagen, die Installation von Ausstellungsaufbauten und Werbung sowie der Tausch oder Verkauf von Gegenständen mit einem Preis von mehr als 50 Euro sowie von Kleidung jeglicher Art und Art bleiben jedoch weiterhin untersagt. Tiere, Frischblumen, Trockenblumen und -pflanzen, Neuwaren und Fahrräder (mit Ausnahme von kleinen Kindermodellen), Glasflaschen oder Getränke, persönliche oder ungeeignete Waffen, militärische Gegenstände oder Ähnliches dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden. Schließlich ist es nicht gestattet, Drucke, Bücher oder andere Materialien für Erwachsene, kostbare oder wertvolle Gegenstände, elektronische Produkte (z. B. Mobiltelefone oder Zubehör), die nicht mehr als 1 Stück pro Theke überschreiten, sowie antikes oder sammelbares Material zum Verkauf anzubieten. Das Ausstellen unerlaubter Gegenstände oder Materialien auf öffentlichem Grund oder die Überschreitung eines Einzelstandes führt zu einer Aufforderung zum Eingreifen der Polizei.

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