Elodie in Bari wird die Protagonistin der „Road to Battiti 2024“ sein

Elodie in Bari wird die Protagonistin der „Road to Battiti 2024“ sein
Elodie in Bari wird die Protagonistin der „Road to Battiti 2024“ sein

Die letzte Veranstaltung von „Road to Battiti 2024“, einer Wandervorschau von „Battiti Live“, ist für Donnerstag, den 4. Juli, in Bari geplant. Die Protagonistin der Veranstaltung wird Elodie sein, die zwei Auftritte aufzeichnet, die anschließend im Fernsehen übertragen werden. Der Auftritt des Künstlers ist für 19 Uhr im Largo Giannella geplant, der Eintritt ist frei, während der Radio Norba-Truck am Pier von San Nicola anwesend sein wird. Um die Durchführung der Veranstaltung zu ermöglichen, hat die örtliche Polizei mit einer besonderen Verordnung folgende Verkehrs- und Parkbeschränkungen festgelegt:

Am 4. Juli 2024:

1. Von 00.01 Uhr bis 24.00 Uhr und auf jeden Fall bis zum Ende der Auflagen gilt ein Halteverbot auf dem San Nicola Pier (eine Strecke von ca. 30 Metern in der Nähe des Ruderclubs „Barion“ und der Sala Zonno, auf beiden). Seiten, dürfen nicht durch die Inanspruchnahme von öffentlichem Land beeinträchtigt werden, das als vorübergehende Manövrier- und Parkfläche zum Be- und Entladen genutzt werden soll);
2. Von 14.00 Uhr bis 12.00 Uhr und in jedem Fall bis zum Ende der Auflagen gilt ein Halteverbot (mit Ausnahme von Fahrzeugen für Personen mit erheblich eingeschränkter motorischer Leistungsfähigkeit, die mit einer regulären Genehmigung gemäß Art. 188 der CdS ausgestattet sind). ) auf folgenden Straßen und Plätzen:
Zu. Piazza Diaz, linke Seite in Fahrtrichtung der Straße zwischen den Gärten und Gebäuden, ideale Verlängerung der Via Imbriani und zwischen der Via Goffredo Di Crollalanza und der Via Zara;
B. Sen. direkt am Meer. A. Di Crollalanza, exklusiv für die Parkstände vor dem Largo Adua;
3. Von 08.00 bis 24.00 Uhr und in jedem Fall bis zum Ende der Auflagen ist die Durchfahrt und das Parken von Fahrzeugen, die der Firma Music Art Management dienen, abweichend von den geltenden Verboten gestattet;
4. Von 08.00 bis 24.00 Uhr und in jedem Fall bis zum Ende der Anforderungen gilt ein Durchfahrtsverbot auf dem San Nicola-Pier.
5. Von 08.00 bis 24.00 Uhr und auf jeden Fall bis zum Ende der Anforderungen wird das abwechselnde Einbahnstraßensystem auf dem San Nicola-Pier, auf der Hellingseite, dem Abschnitt zwischen der Strandpromenade Sen. A. Di Crollalanza und „El Chiringuito“ nur für die Fahrzeuge von Mitgliedern und Lieferanten, die direkt oder aus dem Ruderclub „Barion“ und Sala Zonno kommen;
6. Von 14.00 Uhr bis 12.00 Uhr und in jedem Fall bis zum Ende der Auflagen gilt ein Durchfahrtsverbot auf der Piazza A. Diaz, ausschließlich für die dem Meer zugewandte Straße, und dem Largo Giannella, dem Abschnitt zwischen der N. Sauro Strandpromenade und Strandpromenade Sen. A. Di Crollalanza;
7. Von 08.00 bis 20.00 Uhr und in jedem Fall bis zum Ende des Bedarfs, abweichend von der Unionsverordnung Nr. 2322 vom 20.3.1991 ist die Durchfahrt von Fahrzeugen des Unternehmens Music Art Management srl mit einer Kapazität von mehr als t gestattet. 3.5, nach Übermittlung der Kfz-Kennzeichen an die Einsatzzentrale der örtlichen Polizei, innerhalb des von: via B. Regina – via B. Bari – via Capruzzi – via Oberdan – via Di Vagno – Nazario Sauro Strandpromenade – A. Di Crollalanza direkt am Meer – Piazza IV Novembre – Corso Vittorio Emanuele II – Corso Vittorio Veneto.

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