Lombardei: Römer: „Gesetz verabschiedet, erkennt Zahl und Rolle freiwilliger Notfallhelfer an“

Lombardei: Römer: „Gesetz verabschiedet, erkennt Zahl und Rolle freiwilliger Notfallhelfer an“
Lombardei: Römer: „Gesetz verabschiedet, erkennt Zahl und Rolle freiwilliger Notfallhelfer an“

Mailand, 2. Juli. „Hohe Ausbildung, spezialisierte Professionalität und Technologie sind die Schlüsselwörter, die der Tätigkeit von Areu zugrunde liegen, die eine einzigartige Exzellenz im gesamten nationalen Panorama darstellt und eine Quelle des Stolzes für die Region Lombardei darstellt. Mit dem Gesetz, das wir heute verabschiedet haben und das die Tätigkeiten des Retters, des Retterfahrers und des Einsatzzentralentechnikers des vorklinischen Notfallnetzes anerkennt und fördert, wollen wir in erster Linie den Vielen die richtige und notwendige Anerkennung zollen Betreiber der regionalen Notfallagentur, aber auch an die vielen Freiwilligen des Dritten Sektors und an Vereine, die in der Region in diesem Bereich tätig sind. Die regionale Einrichtung dankt ihnen für ihren täglichen Einsatz, der es ihnen ermöglicht, jeden Tag viele Leben zu retten und Tausenden von Familien Hoffnung und Vertrauen zu schenken.“

Dies unterstrich der Präsident des Regionalrates der Lombardei, Federico Romani, und kommentierte die heute einstimmige Annahme des Gesetzes im Regionalrat, das die Zahl der Freiwilligen der Rettungsdienste anerkennt, fördert und stärkt und das im Anschluss an den Besuch folgt Präsident Romani anlässlich des 160. Jahrestages der Gründung des Internationalen Roten Kreuzes im vergangenen Herbst in der AREU IR&TeC-Schulungsstruktur in der Viale Monza und anschließend im Operationszentrum SOREU Metropolitana stattgefunden hatte.

„Dieses Gesetz – fährt Präsident Romani fort – anerkennt die soziale Funktion, die Freiwillige spielen, investiert in ihre Ausbildung und Professionalität und geht auf ihre eigenen Wünsche ein. Durch entsprechende Schulungen wird es nun möglich sein, diese Personen in die Lage zu versetzen, Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen gemäß den Protokollen des örtlichen Rettungsdienstes durchzuführen.“

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