Auch ein bekanntes neapolitanisches Unternehmen steckt in Schwierigkeiten

Auch ein bekanntes neapolitanisches Unternehmen steckt in Schwierigkeiten
Auch ein bekanntes neapolitanisches Unternehmen steckt in Schwierigkeiten

Die Finanzpolizei von Torre Annunziata erließ gegen vier Unternehmen mit Sitz in den Provinzen Rom (zwei), Florenz und Cosenza sowie deren vorläufige Rechtsvertreter in Zusammenarbeit mit den Ermittlungen einen Beschlagnahmungsbeschluss in Höhe von 548.157,06 Euro anderen wegen des Verbrechens der ungerechtfertigten Entschädigung.

Insbesondere nach Steuerprüfungen gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die einem in Castellammare di Stabia ansässigen Frontmann zuzurechnen ist, der in der „Herstellung von Zwieback, Keksen und Konservengebäck“ tätig ist, sowie nach anschließenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich bei den Empfängerunternehmen um echte Vorsorgemaßnahmen handelte Eine Maßnahme, die im Baugewerbe, in der Logistik oder im Bekleidungsgroßhandel tätig ist, hätte die für die Steuerjahre 2020 und 2021 geschuldeten Beträge nicht gezahlt, und zwar durch die Nutzung einer nicht vorhandenen Mehrwertsteuergutschrift, die das oben genannte geprüfte Unternehmen als Ausgleich beantragt hatte.

Die von der Fiamme Gialle durchgeführten Untersuchungen haben ein komplexes betrügerisches System aufgedeckt, das dem Umgehungsmechanismus zugrunde liegt und in der Vorlage einer Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2020 besteht, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen Stabiese nie getätigte Käufe im Wert von über 48 Millionen Euro getätigt hat was zu einer Steuergutschrift von über 10 Millionen Euro führte.

Der letztgenannte Kredit wurde anschließend – über das System der Steuerschuldübernahme – an zahlreiche im gesamten Staatsgebiet ansässige Unternehmen übertragen, die Nutznießer des Steuerbetrugs waren. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse wurde daher die eigentliche Kürzungsmaßnahme, auch als Gegenwert, für den gesamten Betrag der hinterzogenen Steuern, der dem Gewinn aus der Steuerstraftat entspricht, erlassen.

Die Vollstreckung des Beschlagnahmungsbeschlusses ermöglichte es, den Unternehmen und den Beschuldigten zuzurechnende Vermögensgegenstände bis zur Höhe des angeordneten Betrags in Höhe von 548.157,06 € zu belasten und betraf Finanzanlagen in Höhe von 232.358,76 €, Immobilien in Höhe von 171.848,30 €, Gesellschaftsanteile in Höhe von 116.150 € usw Fahrzeuge für 27.800 €.

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