Abtreibung in Italien, vom Verbot bis zum Gesetz 194 von 1978
Vor 1978 war in Italien der freiwillige Schwangerschaftsabbruch ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe geahndet wurde. In den 1960er Jahren begann sich die öffentliche Meinung zu ändern …
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Vor 1978 war in Italien der freiwillige Schwangerschaftsabbruch ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe geahndet wurde. In den 1960er Jahren begann sich die öffentliche Meinung mit dem Aufkommen des Feminismus und einem anderen moralischen Ansatz zu ändern. Nach einer Kampagne der Radikalen wurde ein Referendum zur Aufhebung der Verbotsgesetze vorgeschlagen, das jedoch nicht zustande kam. Das Verfassungsgericht legitimierte 1975 die Abtreibung aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen. Schließlich legalisierte das Gesetz 194 von 1978 die Abtreibung und erlaubte Frauen, ihre Schwangerschaft in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen abbrechen zu lassen. Abtreibung, Debatte nur für Männer von Vespa. Tür zu Tür: „Eingeladene Frauen nicht erreichbar“. Die EU: Nein zu den Maßnahmen im PNRR