Wie in den Vorjahren zielt die Bekanntmachung darauf ab, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu unterstützen, wobei besonderes Augenmerk auf die am stärksten gefährdeten Familien in der Stadt Bari gelegt wird, und auf die Tagesbetreuung minderjähriger Kinder im Alter zwischen 3 und 17 Jahren, um deren Teilnahme an Kursen zu fördern sommerliche Tagesaktivitäten.
Um die Durchführung von Sommeraktivitäten zu unterstützen, hat die Gemeinde Anträge auf Registrierung im angenommen‘Gemeindeliste der Sommerzentren in der Stadt Bari, Gewährung einer finanziellen Unterstützung der Projektträger in Form eines Beitrags, um eine bestimmte Anzahl an Plätzen für Minderjährige zu gewährleisten. Das Verfahren umfasst a Der Höchstbetrag, der für jede Person zu zahlen ist, die Sommerzentrumsaktivitäten vorschlägt, beträgt 15.000 Euro.
Die Begünstigten der Intervention sind Minderjährige im Alter von 3 bis 17 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde BariZugehörigkeit zu Familien mit Gültiges ISEE-Einkommen von höchstens 25.000 Euro. Die ISEE-Einkommensgrenze gilt nicht für Mitglieder mit Behinderungen.
Basierend auf dem veröffentlichten Ranking sind 39 Projektträger zur Finanzierung zugelassen. Davon können die ersten 26 sofort finanziert werden, während die restlichen 13 dank weiterer vom Gemeinderat bereitgestellter Mittel finanziert werden. Tatsächlich verabschiedete der Rat am 11. Juni letzten Jahres einen Beschluss zur Neuregelung der Planung der Interventionen des POC Metro 2014-20, mit dem weitere 300.000 Euro zu den ursprünglich im vergangenen April bereitgestellten 350.000 Euro hinzugefügt werden, wiederum aus dem POC Metro (Maßnahme POC_BA_I.3.1.c „Sommerzentren 2024“). Diese weitere Zuweisung, die die für die Intervention verfügbaren finanziellen Mittel auf insgesamt 650.000 Euro erhöht, wurde in Erwartung der Ergebnisse der Mitteilung der Abteilung Familienpolitik beschlossen, die sich an die Gemeinden richtet, die an den für den Betrieb bereitgestellten Mitteln interessiert sind Sommerzentren für Minderjährige.
Abschließend möchten wir Sie daran erinnern, dass die Liste der nicht zugelassenen Antragsteller bei der Abteilung für Bildungs- und Jugendpolitik eingesehen werden kann – Via Venezia, 41, 2. Stock.
Related News :