Startseite: Verfassungsgericht, IMU muss nicht gezahlt werden, wenn eine Grundstücksbelegung angezeigt wird

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Regeln und Steuern

1′ Lesung

Das Verfassungsgericht hat mit Satz Nr. 60 erklärte die verfassungsmäßige Unrechtmäßigkeit der Kunst. 9, Absatz 1, des Gesetzesdekrets vom 14. März 2011, Nr. 23 (Bestimmungen zum kommunalen Fiskalföderalismus) in dem Teil, in dem nicht vorgesehen ist, dass für illegal besetzte Grundstücke, für die rechtzeitig Strafanzeige gestellt wurde, keine IMU zu zahlen ist.

Die Angelegenheit wurde von der Steuerabteilung des Kassationsgerichts wegen Verletzung von Artikeln angesprochen. 3, erster Absatz, 53, erster Absatz, 42, zweiter Absatz, der Verfassung und 1 Zusatz. EMRK entgegen den Grundsätzen der Leistungsfähigkeit, der Steuergleichheit, der Angemessenheit und des Schutzes des Privateigentums, da für Grundstücke, die rechtswidrig bewohnt wurden und deren Räumung aus Gründen, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat, ausgeschlossen ist, die Steuerpflicht fehlen würde, d. h. die wirksame und konkrete Ausübung der Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse über die Immobilie.

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