Die Kammer gibt grünes Licht für das Superbonus-Gesetz, es ist Gesetz – Nachrichten

Die Kammer gibt grünes Licht für das Superbonus-Gesetz, es ist Gesetz – Nachrichten
Die Kammer gibt grünes Licht für das Superbonus-Gesetz, es ist Gesetz – Nachrichten

Grünes Licht von der Abgeordnetenkammer für den Superbonus-Dekret. Die Ja-Stimmen lagen bei 150, die Nein-Stimmen bei 109. Die Maßnahme, die bereits am 16. Mai grünes Licht vom Senat erhalten hatte, wird Gesetz.

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Ausgaben für den Superbonus, die ab dem 1. Januar 2024 anfallen (jetzt bei 70 % und im Jahr 2025 auf 65 % sinken), in 10 statt in 4 Jahren abgezogen werden können: Es geht um einen Betrag an nutzbaren Abzügen von fast 12 Die Absetzbarkeit des Erdbebenbonus und des Barrierebonus wird ebenfalls auf 10 Jahre verlängert (von derzeit 5). Was sich für Banken ändert, ist, dass ab 2025 alle Finanzinstitute nicht mehr in der Lage sein werden, Superbonuskredite mit Sozialversicherungs- und Sozialversicherungsschulden sowie Prämien für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verrechnen, unter Androhung einer Rückforderung des Kredits mit Zinsen und einer Sanktion .

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Darüber hinaus müssen Banken, Versicherungen und Vermittler, die Kredite erworben haben, indem sie weniger als 75 % ihres ursprünglichen Wertes zurückzahlten, die Raten in 6 Jahresraten aufteilen, die nicht übertragen oder weiter aufgeteilt werden können. Bei der Bauprämie wird auch bei Sanierungsarbeiten hart durchgegriffen: Die Hausprämie sinkt von 2028 bis 2033 auf 30 %. Der Bonus wurde auch für dieses Jahr mit 50 % bestätigt, mit einer abzugsfähigen Ausgabenobergrenze von 96.000 Euro. Ab 2025 wird der Satz jedoch, sofern er nicht verlängert wird, auf 36 % sinken, wobei die Obergrenze auf 48.000 Euro sinken soll. Außerdem gibt es eine Obergrenze von 400 Millionen, um die Übertragung und den Rabatt auf Rechnungen in den von den Erdbeben von 2009 und 2016 betroffenen Gebieten zu ermöglichen: Sie kann nur für neue Praxen verwendet werden. Für 2025 ist ein 35-Millionen-Fonds für Interventionen in anderen von Erdbeben betroffenen Gebieten und ein 100-Millionen-Fonds für Interventionen von Einrichtungen des Dritten Sektors, gemeinnützigen Organisationen, Freiwilligenorganisationen und Sozialförderungsverbänden vorgesehen. Die Beteiligung der Gemeinden erfolgt auch für Kontrollen auf den Superbonus-Baustellen mit einer Rückerstattung in Höhe von 50 % der eingenommenen Beträge. Schließlich werden die Zuckersteuer (bis Juli 2025) und die Plastiksteuer (bis Juli 2026), die im Juli begonnen hätte, verschoben.

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