Giacomo Bozzoli wird gesucht. Nach der Bestätigung der lebenslangen Haftstrafe in Cassazone für den 39-Jährigen aus Brescia, der 2015 seinen Onkel tötete und ihn dann in den Ofen warf…
Bereits Abonnent? Hier anmelden!
- Alle die Artikel der Website, auch aus der App
- Einblicke und Newsletter exklusiv
- ICH podcast unserer Unterschriften
– oder –
Abonnieren Sie das Abonnement, indem Sie mit Google bezahlen
Abonnieren
SONDERANGEBOT
SONDERANGEBOT
MONATLICH
6,99 €
1 € PRO MONAT
Für 6 Monate
JETZT WÄHLEN
Dann nur 49,99 € statt 79,99 €/Jahr
Abonnieren Sie mit Google
Giacomo Bozzoli er wird gesucht. Nach der Bestätigung der lebenslangen Haftstrafe Casszone Für den 39-Jährigen aus Brescia, der 2015 seinen Onkel tötete und ihn dann in den Ofen der Familiengießerei warf, ist der Mann unauffindbar. Es wird angenommen, dass er seinen Onkel Mario, den Unternehmer von, getötet hat Marcheno in Brescia, der sich am 8. Oktober 2015 in Luft auflöste. Das Gericht bestätigte daher die Doppelstrafe, die der 39-Jährige aus Brescia bereits in erster Instanz und im Berufungsverfahren in Brescia erhalten hatte. Den Richtern zufolge warf der Mann seinen Onkel in den Ofen der Familiengießerei. Giacomo Bozzoli, der in diesen neun Jahren immer auf freiem Fuß blieb, nahm nicht an der Anhörung in Rom teil, bei der sein Vater Adelio anwesend war, der erklärte, dass sein Sohn in seinem Haus am Gardasee warte. Es bleibt abzuwarten, ob er sich entschließen wird, sich zu stellen, oder ob er auf das Eintreffen der Polizei warten wird, die ihn zur Verbüßung seiner lebenslangen Haftstrafe ins Gefängnis bringen wird.
Kokons unauffindbar
Giacomo Bozzoli befindet sich jedoch sicherlich nicht in seinem Haus auf der Brescia-Seite des Gardasees, in dem er wohnt. Dies wurde von den Carabinieri bestätigt, die wenige Stunden nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Haus auftauchten, aber niemanden antrafen. Die Büros der Staatsanwaltschaft Brescia haben bereits den Auszug aus dem Urteil des Obersten Gerichtshofs erhalten, ein grundlegender Akt für den Erlass des Haftbefehls.
© ALLE RECHTE VORBEHALTEN
Lesen Sie den vollständigen Artikel unter
Der Messenger