Gesundheitswesen in der Basilikata, Bardi ad acta Beauftragter für die Kostenübernahme

Gesundheitswesen in der Basilikata, Bardi ad acta Beauftragter für die Kostenübernahme
Gesundheitswesen in der Basilikata, Bardi ad acta Beauftragter für die Kostenübernahme

POTENZA – Für das lukanische Gesundheitswesen ist die Ernennung des Präsidenten des Regionalrats der Basilikata, Vito Bardi, zum „Kommissar ad acta“ „eine Ernennung, die ope legis gemäß Artikel 1, Absatz 174, des Gesetzes Nr. 311 von 2004 erfolgt.“ nicht von der Regierung.“ Dies wurde in einer von der Pressestelle des Rates selbst veröffentlichten Mitteilung des Gesundheitsministeriums hervorgehoben.
In der Pressemitteilung heißt es: „Die Region Basilikata befindet sich nicht in einem Sanierungsplan und wurde nicht mit der Ausarbeitung eines Sanierungsplans beauftragt, sondern lediglich mit der Deckung der gewöhnlichen Ausgaben, da das von der Mef-Compliance-Tabelle festgestellte Defizit unter dem Schwellenwert liegt.“ von 4,5 % des Regionalbudgets. Der Kommissar ad acta hat nur eine Aufgabe, nämlich die Kostenübernahme mit einem einzigen Gesetz zu genehmigen. Tatsächlich handelt es sich um eine gesetzlich vorgesehene Ernennung, deren einziger Zweck darin besteht, dem Kommissar in der Person des Präsidenten der Region die Befugnis zu übertragen, ihm mit einem Ad-acta-Dekret die Deckung gewöhnlicher Ausgaben zu ermöglichen. Bardi hat in seiner Funktion als Kommissar ad acta bis zum 30. Mai Zeit, die Beträge zu ermitteln und sie mit bereits ermittelten und zugesagten Mitteln zu decken. Gerade weil er ein „Kommissar ad actà“ ist, werden seine Funktionen nach Durchführung dieser einzigen Handlung enden und alles wird zur normalen Verwaltung zurückkehren.“

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