Douglas Luiz, Iling und Barrenechea, die wirtschaftlichen Details: Formal handelt es sich um drei verschiedene Betriebe

Douglas Luiz, Iling und Barrenechea, die wirtschaftlichen Details: Formal handelt es sich um drei verschiedene Betriebe
Douglas Luiz, Iling und Barrenechea, die wirtschaftlichen Details: Formal handelt es sich um drei verschiedene Betriebe

In der Pressemitteilung Juventus Bezüglich des Transfers von Iling-Junior und Barrenechea zu Aston Villa gibt es auch die Konkretisierung bezüglich der Ankunft von Douglas Luiz in Schwarz und weiß. Insgesamt muss Juventus unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Details der drei Einsätze 28 Millionen Euro an den Premier-League-Klub zahlen. Die drei Vorgänge bleiben jedoch getrennt und unterschiedlich. Dies ist die Mitteilung des Juventus-Klubs:

„Juventus Football Club SpA („Juventus“ oder das „Unternehmen“) gibt bekannt, dass es eine Vereinbarung mit dem Aston Villa Football Club über die endgültige Übertragung der Rechte an den sportlichen Leistungen der Spieler getroffen hat:

Samuel Iling-Junior gegen eine feste Gebühr von 14 Millionen Euro, zahlbar in vier Geschäftsjahren, zuzüglich variabler Boni bis maximal 3 Mio. €. Dieser Vorgang hat für das Geschäftsjahr 2024/2025 positive wirtschaftliche Auswirkungen in Höhe von 11,9 Millionen Euro, abzüglich der Nebenkosten (Solidaritätsbeitrag und Agentenentschädigung);
Enzo Alan Tomás Barrenechea gegen eine feste Gebühr von 8 Millionen Euro, zahlbar in vier Geschäftsjahren, zuzüglich variabler Boni bis maximal 3 Mio. €. Dieser Vorgang hat für das Geschäftsjahr 2024/2025 einen positiven wirtschaftlichen Effekt von 5,5 Millionen Euro, abzüglich der Nebenkosten (Solidaritätsbeitrag und Vermittlerentschädigung).

Es wird daran erinnert, dass am 30. Juni 2024, wie in der spezifischen Pressemitteilung beschrieben, mit derselben Gegenpartei auch eine Vereinbarung über den endgültigen Erwerb der Rechte an den sportlichen Leistungen des Fußballspielers getroffen wurde Douglas Luiz Soares de Paulo gegen eine feste Gebühr von 50 Millionen Euro.
Die oben genannten Vorgänge beinhalten eine von der Gesellschaft zu zahlende Geldanpassung – basierend auf der Differenz der Festgebühren – in Höhe von 28 Millionen Euro.
Diese Vorgänge können – auf der Grundlage vorläufiger Untersuchungen rechtlicher und buchhalterischer Art – sowohl aus vertraglicher als auch aus sachlicher Sicht als separate und eigenständige Vorgänge eingestuft werden.“

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