Verpflegung für die Opfer der Brände 2023, Anmeldung bis 7. Mai

Verpflegung für die Opfer der Brände 2023, Anmeldung bis 7. Mai
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23. April 2024, 09:37

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PALERMO – Wirtschaftliche Entschädigung für die Opfer der Brände im Sommer 2023, Anträge an den Katastrophenschutz der Region Sizilien bis zum 7. Mai. Die Ankündigung wurde auf der Website der Gemeinde Palermo veröffentlicht.

„Als Folge der schweren Brände und der außergewöhnlichen Hitzewelle, die ab dem 23. Juli 2023 das Gebiet der Provinzen Catania, Messina, Palermo und Trapani heimsuchte – so lesen wir in der Pressemitteilung – wurde mit einem Beschluss des Ministerrats der Ausnahmezustand ausgerufen und die ersten Maßnahmen zur Bewältigung des Notfalls wurden dem Nationalen Ministerium für Katastrophenschutz übergeben.“

Weiterverfolgung von Unterstützungsmaßnahmen für die Bevölkerung und wirtschaftliche Aktivitäten In den Fällen, in denen Schäden festgestellt wurden, wurde die Katastrophenschutzbehörde der Region Sizilien als zuständige Stelle für die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben technischer, administrativer und buchhalterischer Art bestimmt.

Um mit der Schätzung der für die sofortige Erstunterstützung erforderlichen Ressourcen fortzufahren, Das Ministerium für Katastrophenschutz der Region hat angeordnet, dass alle Geschädigten für eine mögliche Anerkennung des Beitrags die neuen Formulare B1 und C1 ausfüllen müssen, die auf dieser Seite verfügbar sind.

Die Formulare müssen ausgefüllt und eingereicht werden Dienstag, 7. Mai 2024. In der Pressemitteilung heißt es, dass „nur Anträge, die über die oben genannten Formulare B1 und C1 gestellt werden, für die Zulässigkeit des Beitrags bearbeitet werden können, da die bereits gesendeten Anträge, bei denen es sich lediglich um Aufklärung handelt, die Gültigkeitsanforderungen nicht erfüllen“.

Eine Verzögerung der oben genannten Frist oder Unregelmäßigkeiten bei der Zusammenstellung können dazu führen, dass Spenden an Privatpersonen nicht anerkannt werden. Die Anträge müssen zusammen mit der erforderlichen Dokumentation per zertifizierter E-Mail (PEC: [email protected]), bis spätestens 7. Mai 2024, 23:59 Uhr.

Stimmzettel, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden unter Vorbehalt angenommen. Die Einreichung von Anträgen stellt keine automatische Anerkennung etwaiger Beiträge oder eines Anspruchs auf Entschädigung für erlittene Schäden dar, die von der öffentlichen Finanzverwaltung zu zahlen sind. Für weitere Fragen können Sie sich an das Amt für Katastrophenschutz und versickernde Gebäude wenden, das sich im Technischen Zentrum in der Via Ausonia n. 1 befindet. 69 Tel. 091.7401452.

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23. April 2024, 09:37

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