Seit gestern gelten Badeverbote. Die Verordnungen für die Saison 2024 sind unterzeichnet

Seit gestern gelten Badeverbote. Die Verordnungen für die Saison 2024 sind unterzeichnet
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Livorno, 25. April 2024 – Wie jedes Jahr erließ der Bürgermeister von Livorno auch gestern in Übereinstimmung mit der nationalen und regionalen Gesetzgebung die Verordnung Nr. 129, der das Badeverbot in Militärgewässern sowie in Hafengebieten festlegt.

Auch für die Badesaison 2024, also im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September, ist das Baden daher in folgenden Küstenabschnitten verboten: Hafen von Livorno (Hafengebiet), Porticciolo Nazario Sauro (Hafengebiet), Accademia Navale (Hafen). (Militärgebiet), Porticciolo di Ardenza (Hafengebiet), Porticciolo di Antignano (Hafengebiet) und Porticciolo di Quercianella (Hafengebiet).

Auf der Insel Gorgona (Strafkolonie), mit Ausnahme der beiden Badebereiche „Gorgona Porto“ und „Gorgona Torre Nuova“, die im Exekutivdekret der Region Toskana Nr. 6667 .

In der Verordnung In der Gemeinde wird festgelegt, dass innerhalb des Hafengebiets (Hafen von Livorno) die Gewässer innerhalb der Hafenschutzanlagen sowie der Ein- und Ausgangssektor (südliche Mündung), der Bereich gegenüber der Nordmündung und die Gewässer von eingeschlossen sind die als Anlegestellen und Flächen für Schiffe genutzten bzw. genutzten Reeden.

Diese Art von Verbot ist nichts Neues und wird jedes Jahr eingeführt, wobei die entsprechende Verordnung dem Gesundheitsministerium, dem Umweltministerium, der Region Toskana und anderen zuständigen Stellen übermittelt wird.

Gleichzeitig erließ der Bürgermeister ebenfalls von gestern eine weitere Verordnung, Nr. 130, die das vorübergehende Badeverbot (bezogen auf die Badesaison 2024) im Gewässer an der Mündung des Rio Felciaio betrifft.

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