Bei Waldbränden ist es verboten, die Wachsamkeit zu verringern: Gualtieri verlängert die Verordnung

Bei Waldbränden ist es verboten, die Wachsamkeit zu verringern: Gualtieri verlängert die Verordnung
Bei Waldbränden ist es verboten, die Wachsamkeit zu verringern: Gualtieri verlängert die Verordnung

Die im Sommer in der Hauptstadt ausgebrochenen Brände haben unauslöschliche Spuren hinterlassen. Und selbst wenn die gute Saison schon vor 10 Tagen zu Ende gegangen ist, ist es besser, nicht nachzulassen. Aus diesem Grund hat Gualtieri gerade eine Erweiterung der Waldbrandverordnung unterzeichnet.

Die Verlängerung der Verordnung

Die am 15. Juni verabschiedete Maßnahme sah eine Frist bis zum 30. September vor. Denn das ist der Zeitraum, der laut Regionalplan zur Vorhersage, Vorbeugung und aktiven Bekämpfung von Waldbränden als „Zeitraum des maximalen Risikos“ gilt. Auch wenn die Temperatur gesunken ist und die Wetterbedingungen die Ausbreitung von Bränden weniger begünstigen, bleiben die alten Verbote in Kraft.

Welche Verbote gibt es?

Bis zum 15. Oktober und an allen Wochenenden im Monat ist es verboten, Feuer anzuzünden oder Streichhölzer, brennende Zigaretten oder andere glühende Gegenstände auf den Boden zu werfen. Es ist auch verboten, Feuer anzuzünden, um Stoppeln und Vegetationsreste zu verbrennen. Es wird nicht einmal möglich sein, die „fliegenden Laternen“ anzuzünden und Abfälle und Unkraut in der Nähe von Häusern und Gebäuden aufzubewahren, da dies in der Ende Mai unterzeichneten Verordnung nicht vorgesehen war.

Die vom Minister für Katastrophenschutz und Meerespolitik beantragte Erweiterung sieht die Verpflichtung für Unternehmen und Privatpersonen vor, die Wälder, landwirtschaftliche Flächen, Wiesen, Weiden und unbebautes Land besitzen, Reinigungsarbeiten an den Brandschneisen durchzuführen.

PREV Neue SUVs kommen aus China nach Europa: Der Preis ist vernachlässigbar und die Ausstattung erstklassig
NEXT Eisenerz, Preis auf dem höchsten Stand seit Juli | Siderweb