Die Agenten der Staatspolizei des PS-Kommissariats von Milazzounterstützt von Personal des Flying Squad, des Flying Squad, der wissenschaftlichen Polizei des Polizeipräsidiums von Messina, der Polizeistation Barcellona PG sowie der Kriminalpräventionsabteilung Ostsiziliens und der Anti-Drogen-Hundeeinheit des Polizeipräsidiums von Reggio Calabria – durchgeführt avorsorgliche Sorgerechtsanordnung im Gefängnis ausgestellt vom Untersuchungsrichter des Gerichts von Messina auf Antrag dieser Staatsanwaltschaft (Anti-Mafia-Bezirksdirektion), Festnahme von neun Personen, alle wegen der Straftaten des Besitzes und des entgeltlichen Verkaufs von Betäubungsmitteln sowie der Gründung zweier verschiedener krimineller Vereinigungen zu diesem Zweck ernsthaft verdächtigt. Die Kriminalpolizei führte auch Hausdurchsuchungen bei den Maßnahmenempfängern durch.
Die Vorsichtsmaßnahmen wurden am Ende einer detaillierten und komplexen Ermittlungstätigkeit ergriffen, die bei der Staatsanwaltschaft des Gerichts von Barcellona Pozzo di Gotto eingeleitet und anschließend von der Bezirksdirektion für Antimafia der Staatsanwaltschaft von Barcellona geleitet und koordiniert wurde das Gericht von Messina, zuständig für Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität im Drogenhandel.
Insbesondere die der Polizeistation von Milazzo übertragenen Ermittlungen ermöglichten es, zunächst die Existenz und Tätigkeit einer kriminellen Organisation aufzudecken, die sich dem Drogenhandel widmete und in der Lage war, den Einzelhandelsverkauf von Betäubungsmitteln auch innerhalb des Barcellona Pozzo di Gotto zu verwalten Gefängnis; wo die gleiche Substanz illegal eingeführt wurde, versteckt in Verpackungen in Schüsseln, die einem Gefangenen übergeben wurden, der vermutlich an der Spitze derselben Vereinigung steht. Das gesammelte Kompendium mit schwerwiegenden Indizien ließe den Staat glauben, dass die Ausführung der vom Gefangenen innerhalb der Strafanstalt erteilten Befehle von seiner Frau durchgeführt worden wäre. Die beiden nutzten offenbar Mobiltelefone, da sich herausstellte, dass der Gefangene trotz seines Haftzustands Zugang zu einem kleinen Mobiltelefon hatte; Das Gerät wurde zudem bereits von Ermittlern gefunden und beschlagnahmt. Den gesammelten Informationen zufolge hätte die Frau insbesondere die Anweisungen ihres Mannes pünktlich umgesetzt und die wirtschaftlichen Gewinne gemeldet; Führung einer ständigen und aktualisierten Liste der gewährten Kredite; Vorbereitung der mit Betäubungsmitteln gefüllten Schüsseln für die spätere Lieferung innerhalb des Gefängnisses, auch dank der unbewussten Mitwirkung ahnungsloser Kuriere.
Die oben genannte kriminelle Organisation, die ebenfalls über eine operative Basis in der Gemeinde Barcellona PG verfügt, hätte gleichzeitig auch eine florierende und profitable Großhandelsaktivität des Drogenverkaufs zugunsten einer anderen hierarchisch strukturierten kriminellen Gruppe verwaltet, die hauptsächlich war auf die Gemeinde Milazzo konzentriert und hatte sich nach und nach auch in den Nachbargemeinden entwickelt. Auch in diesem Fall gelang es der Staatspolizei, koordiniert von der Anti-Mafia-Bezirksdirektion der Staatsanwaltschaft Messina, durch sorgfältige Ermittlungstätigkeit, den Unternehmenszweck dieser zweiten kriminellen Vereinigung zu klären und in etwas mehr als sechs Monaten pünktlich zu dokumentieren, Zahlreiche Episoden von Großhandelskäufen des Betäubungsmittels, das von der Gemeinde Messina an die tyrrhenische Küste transportiert und unter den Drogendealern des Clans für den anschließenden Einzelhandelsverkauf aufgeteilt wurde.
Die Ermittlungstätigkeiten nutzten das traditionelle und unverzichtbare Ermittlungsinstrument der Telefon- und Umweltabhörung; Oftmals kam es offenbar nur gelegentlich zu Verhaftungen von Personen, die für den Transport und die Lieferung großer Drogenmengen verantwortlich waren, und zu Beschlagnahmungen erheblicher Mengen, bevor der relevante Markt mit den daraus resultierenden illegalen Gewinnen versorgt werden konnte.
Die wirtschaftlichen Gewinne, die beide kriminellen Vereinigungen im Laufe der Zeit erzielt hätten und die häufig für den Kauf von Schmuck oder Designerkleidung verwendet worden wären oder in jedem Fall dazu verwendet worden wären, den Mitgliedern einen Lebensstil zu ermöglichen, der weit über ihre finanziellen Möglichkeiten hinausgeht, gelten als erheblich oder rechtmäßig Herkunft. Tatsächlich konnten die Ermittler zahlreiche Betäubungsmittelzahlungen punktuell rekonstruieren, die sowohl in bar als auch per elektronischer Einzahlung auf verschiedene den Clans zur Verfügung stehende Bankkonten erfolgten.
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