Defekt am Neufahrzeug, habe ich Anspruch auf eine Preisminderung?

Die Geschichte handelt vom Kauf eines Luxusfahrzeugs, das unmittelbar nach der Nutzung defekt erschien.

Mit der Kommentierung der Entscheidung stellt das Kassationsgericht fest, dass im Falle der Anerkennung eines Sachmangels, gemäß derKunst. Gemäß Artikel 1490 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Mangel danach zu beurteilen, ob er geeignet ist, die Ware für den beabsichtigten Zweck unbrauchbar zu machen oder ihren Wert erheblich zu mindern. Mit der Folge, dass die Klage gemäß Art. 1492, erster Absatz, des Bürgerlichen Gesetzbuches (d. h. Kündigung des Vertrags oder Herabsetzung des Preises) ist nicht anwendbar (Cass. Civ., Abschnitt II, 26. September 2024, Nr. 25747).

Der Defekt des neuen Luxusfahrzeugs

Die Geschichte hat ihren Ursprung vom Kauf eines Luxusautos. Nach dem Kauf Die Eigentümer verklagten das Autohaus vor dem Friedensrichter von Crotone wegen angeblicher Mängel am Auto. Insbesondere rügten die Kläger ein ungewöhnliches Geräusch beim Bremsen, was eine Minderung des Kaufpreises bzw. alternativ einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro rechtfertigte.

Der Friedensrichter hat dem Antrag auf eine Preissenkung im angegebenen Umfang stattgegeben. Stattdessen wurde im Berufungsverfahren Das Gericht von Crotone stellte fest, dass der beanstandete Lärm keinen Mangel darstellte, der eine derart erhebliche Minderung des wirtschaftlichen Werts des Fahrzeugs rechtfertigen könnte und verurteilte die Eigentümer zur Rückzahlung der zuvor anerkannten Summe.

Die Berufung an den Obersten Gerichtshof

Die unterlegenen Parteien legten Berufung beim Obersten Gerichtshof ein, die jedoch abgelehnt wurde.

Das Kassationsgericht hat dies vorläufig betont Das ungewöhnliche Geräusch beim Bremsen stellt keinen Fehler in der Produktion, Herstellung oder Konstruktion des Fahrzeugs dar. Darüber hinaus wurde nach Untersuchungen des Händlers das gleiche Geräusch auch bei einem Vergleichsfahrzeug festgestellt. Darüber hinaus entspricht das gekaufte Fahrzeug den Konstruktionskriterien des Automobilherstellers: Die Bremsanlage funktioniert einwandfrei und das beanstandete Quietschen kann unter bestimmten Spannungsbedingungen, etwa bei starkem Druck auf die Hinterachse, als normal angesehen werden. Selbst wenn wir das Quietschen als Herstellungsfehler betrachten wollten, hätte es den wirtschaftlichen Wert des Autos dennoch nicht wesentlich mindern können. erwartet, dass es sich nicht regelmäßig bei jedem Einsatz der Bremsanlage bemerkbar macht, sondern nur dann, wenn die Hinterachse und die Bremsanlage gezielt beansprucht werden.

Ergo, damit wir über Redhibitionslaster gemäß Art. sprechen können. 1490 CC muss der Mangel danach beurteilt werden, ob er geeignet ist, die Sache für den beabsichtigten Gebrauch ungeeignet zu machen oder ihren Wert erheblich zu mindern, und zwar nach einer Beurteilung durch den Sachrichter, auf der Grundlage spezifischer Rechtsvorschriften, die dies nicht können aus dem allgemeinen Grundsatz der nicht unerheblichen Bedeutung des erheblichen Verstoßes gemäß Art. 1455 ccm

Wenn der Mangel die Ware für den Zweck, für den sie gekauft wurde, nicht unbrauchbar macht oder ihren Wert nicht wesentlich mindert, ist es daher nicht möglich, die im Artikel vorgesehene Preisminderungsklage einzuleiten. 1492 ccm

Auch das Kassationsgericht erinnert daran Die Garantie des Verkäufers für Mängel (Art. 1490 CC) der verkauften Waren gilt, wenn die Mängel auf einen Fehler im Produktions-, Herstellungs- oder Schulungsprozess zurückzuführen sind. die dazu führen, dass die Sache nicht mehr für den vorgesehenen Zweck geeignet ist oder ihren Wert mindert.

Rechtsanwältin Emanuela Foligno

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