Die neue EU-Verordnung im Journal

Es wurde veröffentlicht in Offizielles Journal der europäischen Union vom 16. Juni 2024, Serie L, Abb
Delegierte Verordnung (EU) 2024/1681 der Kommission vom 6. März 2024, die die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, Definition
Leistungsklassen im Verhältnis zu
Feuerresistent des Bauprodukte.

Feuerwiderstand von Bauprodukten: Neue Leistungsklassen definiert

Mit der Verordnung wird die Entscheidung 2000/367/EG der Kommission aufgehoben, mit der ein System zur Klassifizierung der Leistung von Bauprodukten im Hinblick auf den Feuerwiderstand eingeführt wurde, das im Vergleich zu den wesentlichen Merkmalen aktueller Produkte mittlerweile veraltet ist.

Der neue Verweis ist genau die Verordnung, die Folgendes vorsieht: Definitionen, Tests und Leistungskriterienvollständig beschrieben oder in den europäischen Feuerwiderstandsklassifizierungsnormen, harmonisierten europäischen Produktnormen, europäischen Prüfnormen und relevanten Teilen der Eurocodes erwähnt.

Die Leistungsklassen

Konkret lassen sie sich nieder Leistungsklassen auf den neuesten Stand der Technik und des Marktes gebracht, zur Verwendung in harmonisierten Normen:

  • R – Tragfähigkeit
  • E – Gehalten
  • Ich – Isolation
  • W – Bestrahlung
  • M – Mechanische Aktion
  • C – Automatische Schließvorrichtung
  • C0-5 – Haltbarkeit der automatischen Schließvorrichtung:
  • S – Rauchabdichtung/-kontrolle
  • P – Stromkontinuität oder Signalfähigkeit entlang der Standard-Zeit-Temperatur-Kurve
  • PH – Stromkontinuität oder Signalfähigkeit bei konstanter Temperatur
  • G/O – Rußbeständigkeit
  • K – Brandschutzkapazität
  • T – Temperaturklasse
  • D – Dauer der Stabilität bei konstanter Temperatur
  • DH – Dauer der Stabilität entlang der Standard-Zeit-Temperatur-Kurve
  • F – Funktionsweise von Zwangsrauch- und Wärmeabzügen
  • B – Funktionsweise natürlicher Rauch- und Wärmeabzüge

Der Text legt außerdem fest, dass bei asymmetrischen Elementen, wenn die deklarierte Klasse des Elements nur für eine Seite gültig ist, der Klasse Informationen zu diesem Thema beigefügt werden müssen.

Feuerwiderstand: Bauprodukte, die in die neue Verordnung einbezogen werden

Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungsklassen für diese Produkttypen in Minuten ausgedrückt:

  1. Tragende Elemente ohne Brandabschnittsfunktion: Wände, Böden, Zwischenböden, Dächer, Balken, Säulen, Balkone, Gehwege, Treppen.
  2. Tragende Elemente mit Brandabschnittsfunktion: Wände; Böden, Dächer, Dachfenster, Oberlichter und Schließsysteme, Zwischenböden.
  3. Produkte und Systeme zum Schutz tragender Elemente: Decken ohne eigene Feuerbeständigkeit; Innen- (reaktive) und Außenbeschichtungen, Paneele (Platten und Matten), Putze (Spray) und feuerfeste Schirme.
  4. Nicht tragende Elemente oder Produkte mit Brandabschnittsfunktion: Trennwände (einschließlich Trennwände mit nicht isolierten Teilen) und feste Fenster; Lastfreie Dächer; Interne Feuerbarrieren; Decken mit Eigenfeuerwiderstand; Fassaden (Trennwände) und Außenwände (einschließlich Verglasungselemente); Nichtmechanische Brandschutzwände für Lüftungskanäle; Durchdringungsdichtstoffe; Kombinierte Abschottungsmassen; Lineare Fugenabdichtung; Feuerbeständige Türen, zu öffnende Fenster (in Wänden und Dächern), zu öffnende Oberlichter und Schließsysteme (einschließlich solcher mit Verglasung, Schlössern und anderen Fensterbeschlägen); Verschlüsse von Durchgängen für Förderbänder und geführte Transportsysteme; Lüftungsgitter; Versorgungskanäle und -schächte; Schornsteine; Wand- und Deckenverkleidungen.
  5. Produkte für Lüftungsanlagen (ausgenommen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen): Feuerbeständige Lüftungskanäle; Brandschutzklappen.
  6. Produkte, die für den Einsatz in elektrischen Versorgungs-, Energiesteuerungs- und Kommunikationssystemen in Gebäuden bestimmt sind: Brandschutzsysteme für Kabelanlagen und zugehörige Komponenten; Ungeschützte Elektro-, Leistungssteuer- und Kommunikationskabel mit inhärenter Feuerbeständigkeit; Ungeschützte Elektro-, Leistungssteuer- und Kommunikationskabel mit kleinem Durchmesser und intrinsischer Feuerbeständigkeit (Durchmesser 2).
  7. Produkte für den Einsatz in Rauch- und Wärmekontrollsystemen: Einzelkammer-Rauchschutzkanäle; Feuerbeständige Rauchschutzkanäle mit mehreren Kammern; Einzelkammer-Rauchschutzklappen; Feuerbeständige Rauchschutzklappen für mehrere Abteile; Hindernisse für das Rauchen; Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (Ventilatoren) einschließlich Anschlüssen; Natürliche Rauch- und Wärmeabsauger.

Die Verordnung tritt in Kraft3. Juli 202420 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

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