Demnächst Upgrade für Unternehmen > ReteAmbiente

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Mailand, 2. Juli 2024 – 11.42 Uhr

Klimawandel (Regelungen vor Ort)

(Francesco Petrucci)

Stichwort:

Klimawandel |

Markt / Handel |

CO2 / Kohlendioxid |

Emissionshandel |

Kommunikation

Zur Beratung bis 29. Juli 2024 das Update der Methoden für Kommunikation Die Emissionen von Unternehmen, die dem Treibhausgas-Emissionshandelssystem unterliegen.

Der vorgeschlagene Verordnung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 29. Juli 2024 wird die Verordnung 2018/2066/EU geändert Modus mit dem Sektorbetreiber verpflichtet werden, die Regeln des Ets-Systems einzuhalten Treibhausgasemissionen kommunizieren und überwachen die durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit entstehen. Die Aktualisierung ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Rahmengesetzgebung zu diesem Thema (Richtlinie 2003/87/EG) geändert wurde 2023 geändert vergrößern ich Sektoren unterliegt den Verpflichtungen zum Handel mit Treibhausgasemissionsquoten (der Markt, auf dem die größten Umweltverschmutzer tätig sind). bei einer Auktion kaufen oder von anderen Unternehmen Emissionsquoten“kompensierend” und überschreiten somit ihre Grenzen). Es ist daher erforderlich, die neuen Sektoren in die entsprechenden Informations- und Kontrollpflichten einzubeziehen.

Neben der Erweiterung von verpflichtete Unternehmen Zum allgemeinen ETS-System haben die Neuerungen von 2023 für a gesorgt Ad-hoc-System (genannt „ETS II“) des Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und andere Wirtschaftszweige (Kleinindustrie). Die Anwendung der neuen Regeln beginnt ab 2028, aber die Meldepflichten ab 2025daher die vorgeschlagene Verordnung Kommunikationsmethoden aktualisieren in Bezug auf diese neuen Sektoren, um es den Staaten zu erleichtern, die Innovationen frühzeitig umzusetzen.

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