Genzano di Lucania, Erklärung zur ernsten Waldbrandgefahr! Hier sind die Regeln, die Sie befolgen müssen, um Geldstrafen zu vermeiden

Genzano di Lucania, Erklärung zur ernsten Waldbrandgefahr! Hier sind die Regeln, die Sie befolgen müssen, um Geldstrafen zu vermeiden
Genzano di Lucania, Erklärung zur ernsten Waldbrandgefahr! Hier sind die Regeln, die Sie befolgen müssen, um Geldstrafen zu vermeiden

Die Gemeinde Genzano di Lucania Informationen:

UNION-BESTELLUNG Nr. 8 VOM 02.07.2024

MASSNAHME FÜR DIE SCHUTZ DER WÄLDER VOR BRAND UND BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DER STUDENVERBRENNUNG ANNO 2024

– NACHDEM ich die DPGR gesehen habe. 143 vom 26. Juni 2024 “Erklärung des Zeitraums der ernsthaften Waldbrandgefahr im Jahr 2024“;

Es ist so arrangiert

1. Im gesamten Gemeindegebiet,

Das Verbrennen von Stoppeln und anderen Pflanzenrückständen auf den Feldern darf frühestens ab dem 15. September 2024 erfolgen.

2. Der Verbrennungsprozess, vom Anzünden bis zum Löschen jeglicher Art von Verbrennung, muss vom Eigentümer oder Verwalter der Immobilie mit Unterstützung von geeignetem Personal ständig überwacht werden.

3. Die Verbrennung von Stoppeln und anderen Pflanzenresten darf ausschließlich morgens, mit Zündung frühestens um 4:00 Uhr und vollständiger Abschaltung bis 10:00 Uhr sowie bei normaler Witterung und an windstillen Tagen erfolgen.

4. Der Eigentümer oder Pächter des Grundstücks, das von der Stoppelverbrennung betroffen ist, ist verpflichtet, mindestens 5 Tage vor Beginn der Verbrennung unter Angabe der für den Betrieb verantwortlichen Person und des genauen Standorts des Fonds.

5. Für den Fall, dass die geplante Brennmaßnahme nicht stattfindet, ist der Interessent verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Forstverwaltung mitzuteilen und im Falle eines neuen Termins zur Weiterleitung verpflichtet
eine weitere Mitteilung innerhalb der im vorherigen Punkt genannten Zeiten.

6. Der Eigentümer oder Verwalter des Grundstücks, auf dem Stoppeln vorhanden sind, muss spätestens 10 Tage nach Abschluss der Erntephase einen speziellen Schnitt „oder Schutzstreifen“ entlang des Grundstücksumfangs anbringen, der aus der Bearbeitung von besteht ein 7 (sieben) bis 10 (zehn) Meter breiter Landstreifen, auf dem keine Rückstände oder Stoppeln auftauchen.

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verordnung werden unbeschadet der in diesem Fall vorgesehenen strafrechtlichen Vorschriften die Strafen gegen die Zuwiderhandelnden verhängt. finanzielle Strafen im Sinne von Art. 12 des LR 22.2.2005 Nr. 13 und genau:

● von 380,00 Euro bis 2.600,00 Euro für alle, die vor Ablauf der in dieser Verordnung festgelegten Frist Stoppeln verbrennen;

● von 160,00 Euro bis 1.050,00 Euro für alle, die außerhalb der zulässigen Zeiten und/oder bei widrigen Witterungsbedingungen mit dem Brennen beginnen und/oder den gesamten Vorgang nicht ständig verfolgen;

● 160,00 Euro für jeden, der die Stoppeln verbrennt, ohne mindestens 5 Tage vor Beginn der Verbrennung eine entsprechende Mitteilung an das Carabinieri-Forstkommando des territorial zuständigen Staates zu übermitteln und dabei die für die Arbeiten verantwortliche Person und den genauen Standort des Grundstücks anzugeben;

● von 270,00 Euro bis 1.600,00 Euro für alle, die die Eingriffe nicht durchführen;

● von 160,00 Euro bis 1.050,00 Euro für alle, die Stufen mit einer geringeren als der vorgeschriebenen Breite ausführen.

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