VICOMOSCAN (CASALMAGGIORE) – Ab heute, nach 3 Jahren, öffnet das Krankenhaus Oglio Po ohne Einschränkungen, mit Ausnahme der Verwendung der Ffp2-Maske, wieder für Besuche was obligatorisch bleibt.
Ein Albtraum, der endlich endetDer Eintritt ist sowohl für medizinische Leistungen als auch für Patientenbesuche frei. Die Stundenpläne für jede Abteilung sind auf der Website www.asst-cremona.it verfügbar.
Die Wiedereröffnung bedeutet jedoch nicht die völlige Abwesenheit von Regeln: Masken- und Händehygiene bleiben Pflichtsowie sich verantwortungsbewusst zu verhalten, um andere und sich selbst zu schützen.
Die Regeln für Begleiter und Besucher
– Neue Väter gehen zurück zur Geburtshilfe und sie können von 8 bis 20 Uhr mit Müttern und Neugeborenen in den Krankenzimmern zusammen sein.
– Besuche und Unterstützung von Patienten, die positiv auf Covid 19 getestet wurden: Es ist auch möglich, Patienten zu besuchen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden. Jeder Patient kann jeweils nur einen Besucher für maximal 45 Minuten empfangen. Der Besucher muss die FFP2-Maske tragen und sich die Hände desinfizieren (beim Betreten der Station und vor dem Verlassen). Bei Bedarf kann auch eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet werden. Das Familienmitglied oder die Pflegekraft (vorzugsweise immer dieselbe Person) muss die FFP2-Maske tragen und beim ersten Zugang einen Antigentest durchführen, der alle sieben Tage für die gesamte Dauer des Krankenhausaufenthalts wiederholt wird.2
– Kinder, schwangere Frauen, gebrechliche Personen, über 65, die nicht autark sind: Sie können auch nach den Besuchszeiten von einem Angehörigen oder einer engagierten Person unterstützt werden (in Absprache mit der Pflegekoordination der Krankenstation). In diesen Fällen ist es vorzuziehen, dass der Besucher immer dieselbe Person ist.
-Notaufnahme: Es ist möglich, eine Person in die Notaufnahme zu begleiten und in dem dafür vorgesehenen Raum zu warten.
-Zugang zu den Kurz-Intensiv-Beobachtungsräumen (OBI) darf nur Minderjährige, Schwangere (einschließlich Wehen und Wochenbett), sturzgefährdete oder gehbehinderte Patientinnen, Personen in besonders schweren klinischen Versorgungssituationen (Lebensende, über 65 Jahre und Bettlägerigkeit, Anwesenheit von Sprachbarrieren, schwere und bescheinigte Behinderung). Für den Fall, dass der Patient stationär aufgenommen wird, ist die Person, die ihn kontinuierlich betreut, verpflichtet, den Antigenabstrich in der Notaufnahme durchzuführen.
-Kinder unter 12 Jahren sie können Patienten nicht besuchen e die Minderjährigen die keine Besuche oder diagnostischen Tests haben, können ihre Eltern, Familienmitglieder oder Erziehungsberechtigten nicht begleiten.