Ab heute Ausbildung und Arbeit

Ab dem 1. September ist es möglich, Sfl (Training and Employment Support), das neue Instrument für erwerbsfähige Menschen, zu beantragen

Die erste Maßnahme nach der Abschaffung des Bürgereinkommens startet heute.
Tatsächlich kommen sie an Ausbildungs- und Beschäftigungsunterstützung Sfl und das Informationssystem für soziale und berufliche Inklusion Siisldie Plattform zur Abstimmung von Angebot und Nachfrage für Ausbildung und Arbeit.
Zwei gute Werkzeuge für die Erwerbsfähigen wahrzunehmen 350 Euroaber mit demVerpflichtung, dem Weg zu folgen.
Ab Mitternacht und einer Minute begannen die Anfragen und schon Heute Morgen kurz nach 8 Uhr gab es über tausend Fragen.

Staatsbürgerschaftseinkommen ersetzt durch Sfl

Wie die Arbeitsministerin Marina Calderone erklärte, ist das Datum von Der 1. September ist kein Klicktag Und Es gibt kein Problem mit der Erschöpfung der Ressourcen. Sie sind nicht hier keine Fristen für die Einreichung von Anträgennoch von Probanden, die an der Maßnahme interessiert sein könnten.
Seit Ende Juli informiert INPS darüber 188 Tausend Mitteilungen von Stoppen Sie das Staatsbürgerschaftseinkommen an Haushalte, die im Jahr 2023 die Grenze von sieben Monaten erreicht haben, in denen sich keine minderjährigen, behinderten oder über 60-jährigen Mitglieder befinden und die nicht von Sozialämtern betreut wurden. Bis zum Jahresende werden es insgesamt sein 229.000 Familien beteiligt.

Der neue Support entstand als Maß für die Aktivierung am Arbeitsplatz durch die Teilnahme an Ausbildungs-, Qualifizierungs- und berufliche UmschulungsprojekteVon OrientierungVon Begleitung zur ArbeitVon allgemeiner öffentlicher Dienst und Projekte, die für die Gemeinschaft nützlich sind.
Mitglieder können dies beantragen zwischen 18 und 59 Jahren von Haushalten, deren Isee 6.000 Euro nicht übersteigt, direkt auf der Inps-Website oder über die Patenschaften.
Ab dem 1. Januar wird es auch im Café möglich sein.

350 Euro pro Monat, aber mit der Verpflichtung, den Kurs zu absolvieren

Ab heute, dem 1. September, ist es daher möglich, den Antrag auf Unterstützung für Ausbildung und Arbeit einzureichen, der zusammen mit der neuen Siisl-Plattform (Informationssystem für soziale und berufliche Inklusion) startet. Letzteres ermöglicht Ihnen auch die VerwaltungAufnahmeprüfung Adi die in Kraft treten wird ab Januar 2024.
Die Siisl-Plattform ist nicht nur für diejenigen gedacht, die kein Staatsbürgerschaftseinkommen mehr erhalten, sondern auch für diejenigen, die zum ersten Mal in die Arbeitswelt eintreten oder wieder integrieren möchte.

Wer stellt die Frage? müssen sich beim Informationssystem für soziale und berufliche Inklusion registrieren hergestellt vonInps welche Ausbildungs- und Stellenangebote und -gesuche sich kreuzen und wo Arbeitsvermittlungszentren, Arbeitsagenturen, akkreditierte Stellen, Ausbildungsstellen, gemeinsame interberufliche Fonds, Kommunen und allgemeine öffentliche Dienststellen kommen zusammen.

Für den Zugang zum Sfl sind neben der Antragstellung noch weitere Schritte erforderlich. Tatsächlich ist es notwendig Unterzeichnen Sie die digitale Aktivierungsvereinbarung (Pad) e Kontaktieren Sie mindestens drei Arbeitsagenturen. Dann kann das Arbeitsamt Sie zur Unterzeichnung kontaktieren personalisierter Servicevertrag.

Sobald Sie sich angemeldet haben, haben Sie Zugriff auf Orientierungsdienste, Schulungen, Projekte, die für die Gemeinschaft nützlich sind, und andere Initiativen zur Berufsaktivierung.
Sobald die Frage akzeptiert ist, ist sie es verpflichtend zur Teilnahme am Kurs währenddessen und für a maximal 12 Monateerhalten Sie eine Beitrag von 350 Euro pro Monat per Banküberweisung von INPS. Die Teilnahme an Aktivitäten muss alle 90 Tage bestätigt werden, z Wenn Sie den Kurs abbrechen, ein Stellenangebot ablehnen oder eine Aktivität auslassen, verlieren Sie den Leistungsanspruch.

Ab Januar 2024 gilt die Adi-Eingliederungsbeihilfe

Stattdessen gilt ab dem 1. Januar 2024 dieAdi-Eingliederungsbeihilfe für Haushalte, in denen mindestens eine minderjährige oder eine behinderte Person oder eine über 60-jährige Person lebt oder ein Bestandteil von Pflege- und Hilfsprogrammen der örtlichen Sozial- und Gesundheitsdienste. Eine weitere Voraussetzung, um es haben zu können, ist die Wohnsitz in Italien seit mindestens 5 Jahren, Davon sind die letzten beiden kontinuierlich. Die Auszahlung der Leistung erfolgt über a wiederaufladbare elektronische Visitenkarte „Karte der Inklusion“ für 18 Monate was sie sein können um weitere 12 verlängert mit einer einmonatigen Aussetzung zwischen den beiden Zeiträumen.

Silvia Bolognini

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